Rechtsprechung
BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 332 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB; § 299 StGB; § 300 StGB
Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit (Gewerbsmäßigkeit; Bande); Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 335 Abs 2 Nr 3 StGB
Bestechlichkeit: Vorliegen einer Bande - Wolters Kluwer
Vorliegen einer Bande bei Einschmuggeln von Mobiltelefonen in die Vollzugsanstalt durch einen Justizvollzugsangestellten unter bewusster Verletzung von Dienstvorschriften und geplantem Weiterverkaufs durch Gefangene
- rewis.io
Bestechlichkeit: Vorliegen einer Bande
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 332 Abs. 1 S. 1; StGB § 335 Abs. 2 Nr. 3
Vorliegen einer Bande bei Einschmuggeln von Mobiltelefonen in die Vollzugsanstalt durch einen Justizvollzugsangestellten unter bewusster Verletzung von Dienstvorschriften und geplantem Weiterverkaufs durch Gefangene - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der "Zusammenschluss von bestechlichen Amtsträgern und Vorteilsgebern” - das ist eine Bande
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Die Bande bei der Bestechlichkeit - Eine Bande besteht auch beim Zusammenschluss von bestechlichen Amtsträger und Vorteilsgebern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bandeneigenschaft bei Bestechlichkeit
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Bestechlichkeit: Vorliegen einer Bande
Verfahrensgang
- LG München I, 12.07.2012 - 5 KLs 128 Js 218486/11
- BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 246
- StV 2013, 512
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und …
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12
Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. hierzu im Einzelnen u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 3 StR 129/11; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 = NStZ 2004, 696 jeweils mwN). - BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12
Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. hierzu im Einzelnen u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 3 StR 129/11; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 = NStZ 2004, 696 jeweils mwN). - BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde …
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12
Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. hierzu im Einzelnen u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 3 StR 129/11; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 = NStZ 2004, 696 jeweils mwN). - BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11
Verfall (Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Härtefallklausel)
Auszug aus BGH, 13.12.2012 - 1 StR 522/12
Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. hierzu im Einzelnen u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2011 - 3 StR 129/11; BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 = NStZ 2004, 696 jeweils mwN).
- BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen …
Sie kann aus Beteiligten beider Seiten (Bestechender und Bestochener) bestehen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 StR 522/12, NStZ-RR 2013, 246;… LK-Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 300 Rn. 6). - BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren …
In den Fällen C.I.4.b) (1) bis (17) der Urteilsgründe kommt hinzu, dass eine ausreichende Einbindung des Angeklagten Re. auch deswegen als fraglich erscheint, weil dieser den anderen Beteiligten grundsätzlich selbständig auf Auftragnehmerseite gegenüberstand und damit ein eigenes Risiko trug (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 StR 522/12).