Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 26. Abschnitt - Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302) |
§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
1In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
| 1. | die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder | |
| 2. | der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. |
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30.05.2016
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 04.06.2016 | Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen | 30.05.2016 |
beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 299Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299aBestechlichkeit im Gesundheitswesen § 299bBestechung im Gesundheitswesen § 300Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen § 301Strafantrag § 302(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 300 StGB
116 Entscheidungen zu § 300 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags ...
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere ...
- OLG Naumburg, 22.05.2025 - 9 U 55/24
- LG Hamburg, 15.12.2023 - 620 KLs 3/22
Verurteilungen u.a. wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit im geschäftlichen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.04.2025 - 5 StR 422/24
Verjährungsbeginn bei der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Reichweite ...
- BGH, 23.04.2025 - 5 StR 422/24
- OLG Karlsruhe, 01.04.2025 - 3 ORs 32 SRs 439/23
Zu den Voraussetzungen des § 203 Abs. 3 S. 2 StGB
- BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich: ...
- LG Hannover, 14.10.2025 - 46 Qs 56/25
Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Berufsgeheimnisträger, Schutz der ...
- BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren ...
- OLG Köln, 19.10.1961 - Zs 859/60
Querverweise
Auf § 300 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)