Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
26. Abschnitt - Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302) |
Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er
einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30.05.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
04.06.2016 | Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen | 30.05.2016 |
beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 299Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299aBestechlichkeit im Gesundheitswesen § 299bBestechung im Gesundheitswesen § 300Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen § 301Strafantrag § 302(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 299a StGB
26 Entscheidungen zu § 299a StGB in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20
Leistungen, Krankenkasse, Hauptverhandlung, Berufsbezeichnung, Arbeitgeber, ...
- LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21 Corona
Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des ...
- BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 362/19
"Kaufvertrag über den Patientenstamm" verstößt gegen bayerische Berufsordnung für ...
Zum selben Verfahren:
- LG Regensburg, 06.02.2019 - 64 O 1580/18
Ansprüche aus einem Kaufvertrag über Patientenstammdaten nach Praxisaufgabe
- OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19
Nichtigkeit der Veräußerung des Patientenstamms einer Zahnarztpraxis
- LG Regensburg, 06.02.2019 - 64 O 1580/18
- LG Hildesheim, 07.02.2020 - 15 Qs 1/20
Bestechung im Gesundheitswesen durch Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über ...
- LG Karlsruhe, 08.12.2022 - 13 O 17/22
Zulässigkeit von Online-Marktplätzen für apothekenpflichtige Arzneimittel
- VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle ...
- BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20
Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung ...
- SG Stuttgart, 26.03.2019 - S 5 KA 1359/17
Kein Apothekenwahlrecht bei Versorgung mit Arzneimitteln durch eine ...
Querverweise
Auf § 299a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 123 (Zwingende Ausschlussgründe)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 6e EU (Ausschlussgründe)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 6e VS (Ausschlussgründe)