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   OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19   

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https://dejure.org/2019,88473
OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19 (https://dejure.org/2019,88473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.11.2019 - 6 U 713/19 (https://dejure.org/2019,88473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. November 2019 - 6 U 713/19 (https://dejure.org/2019,88473)
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  • LG Kiel, 27.06.2014 - 5 O 64/14

    Deliktischer Rechtsschutz: Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19
    a) Das sog. "Verwahrungsmodell" oder "Zwei-Schrank-Modell" wird zwar in der Literatur als zulässig angesehen (vgl. Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Aufl., Kap. IX Rn. 34; Laufs/Kern Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl., § 23 Rn. 25; Kamp, Der Verkauf der Patientenkartei und die ärztliche Schweigepflicht, NJW 1992, 1545; so auch LG Kiel v. 27.06.2014, 5 O 64/14).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91

    Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19
    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Veräußerung einer Arztpraxis bereits entschieden, dass eine Bestimmung in dem Veräußerungsertrag, die den Veräußerer auch ohne Einwilligung der betroffenen Patienten verpflichtet, die Patienten- und Beratungskartei zu übergeben, die ärztliche Schweigepflicht verletzt; sie sei wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGB § 134) nichtig (BGH, Urteil v. 11.12.1991, VIII ZR 4/91 = BGHZ 116, 268-278, Rn. 35-36).
  • LG Regensburg, 06.02.2019 - 64 O 1580/18

    Ansprüche aus einem Kaufvertrag über Patientenstammdaten nach Praxisaufgabe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 06.02.2019, Az. 64 O 1580/18, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19
    Eine solche kommt nämlich nur im Ausnahmefall Betracht und zwar dann, wenn die betroffenen Patienten zweifelsfrei und erkennbar kein Interesse an der Geheimhaltung haben oder nicht rechtzeitig befragt werden können (vgl. BGH v. 10.07.1991, VIII ZR 296/90 Rn 23 - juris).
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