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Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A

Fassung 2019
Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2)

zuletzt geändert durch die Bekanntmachung der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vom 06.09.2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4), anwendbar seit dem 14.02.2024 gem. Verordnung vom 07.02.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39)

Abschnitt 1

§ 1 Bauleistungen

§ 2 Grundsätze

§ 3 Arten der Vergabe

§ 3a Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 3b Ablauf der Verfahren

§ 4 Vertragsarten

§ 4a Rahmenvereinbarungen

§ 5 Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe

§ 6 Teilnehmer am Wettbewerb

§ 6a Eignungsnachweise

§ 6b Mittel der Nachweisführung, Verfahren

§ 7 Leistungsbeschreibung

§ 7a Technische Spezifikationen

§ 7b Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

§ 7c Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

§ 8 Vergabeunterlagen

§ 8a Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen

§ 8b Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

§ 9 Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug

§ 9a Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung

§ 9b Verjährung der Mängelansprüche

§ 9c Sicherheitsleistung

§ 9d Änderung der Vergütung

§ 10 Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen

§ 11 Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 11a Anforderungen an elektronische Mittel

§ 12 Auftragsbekanntmachung

§ 12a Versand der Vergabeunterlagen

§ 13 Form und Inhalt der Angebote

§ 14 Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote

§ 14a Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote

§ 15 Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 Ausschluss von Angeboten

§ 16a Nachforderung von Unterlagen

§ 16b Eignung

§ 16c Prüfung

§ 16d Wertung

§ 17 Aufhebung der Ausschreibung

§ 18 Zuschlag

§ 19 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 Dokumentation, Informationspflicht

§ 21 Nachprüfungsstellen

§ 22 Änderungen während der Vertragslaufzeit

§ 23 Baukonzessionen

§ 24 Vergabe im Ausland

Anhang TS Technische Spezifikationen

Abschnitt 2

§ 1 EU Anwendungsbereich

§ 2 EU Grundsätze

§ 3 EU Arten der Vergabe

§ 3a EU Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 3b EU Ablauf der Verfahren

§ 4 EU Vertragsarten

§ 4a EU Rahmenvereinbarungen

§ 4b EU Besondere Instrumente und Methoden

§ 5 EU Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen

§ 6 EU Teilnehmer am Wettbewerb

§ 6a EU Eignungsnachweise

§ 6b EU Mittel der Nachweisführung, Verfahren

§ 6c EU Qualitätssicherung und Umweltmanagement

§ 6d EU Kapazitäten anderer Unternehmen

§ 6e EU Ausschlussgründe

§ 6f EU Selbstreinigung

§ 7 EU Leistungsbeschreibung

§ 7a EU Technische Spezifikationen, Testberichte, Zertifizierungen, Gütezeichen

§ 7b EU Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

§ 7c EU Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

§ 8 EU Vergabeunterlagen

§ 8a EU Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen

§ 8b EU Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

§ 8c EU Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen

§ 9 EU Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug

§ 9a EU Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung

§ 9b EU Verjährung der Mängelansprüche

§ 9c EU Sicherheitsleistung

§ 9d EU Änderung der Vergütung

§ 10 EU Fristen

§ 10a EU Fristen im offenen Verfahren

§ 10b EU Fristen im nicht offenen Verfahren

§ 10c EU Fristen im Verhandlungsverfahren

§ 10d EU Fristen im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft

§ 11 EU Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 11a EU Anforderungen an elektronische Mittel

§ 11b EU Ausnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel

§ 12 EU Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-Ante-Bekanntmachung

§ 12a EU Versand der Vergabeunterlagen

§ 13 EU Form und Inhalt der Angebote

§ 14 EU Öffnung der Angebote, Öffnungstermin

§ 15 EU Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 EU Ausschluss von Angeboten

§ 16a EU Nachforderung von Unterlagen

§ 16b EU Eignung

§ 16c EU Prüfung

§ 16d EU Wertung

§ 17 EU Aufhebung der Ausschreibung

§ 18 EU Zuschlag

§ 19 EU Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 EU Dokumentation

§ 21 EU Nachprüfungsbehörden

§ 22 EU Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Anhang [EU] TS Technische Spezifikationen

Abschnitt 3

§ 1 VS Anwendungsbereich

§ 2 VS Grundsätze

§ 3 VS Arten der Vergabe

§ 3a VS Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 3b VS Ablauf der Verfahren

§ 4 VS Vertragsarten

§ 4a VS Rahmenvereinbarungen

§ 5 VS Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen

§ 6 VS Teilnehmer am Wettbewerb

§ 6a VS Eignungsnachweise

§ 6b VS Mittel der Nachweisführung, Verfahren

§ 6c VS Qualitätssicherung und Umweltmanagement

§ 6d VS Kapazitäten anderer Unternehmen

§ 6e VS Ausschlussgründe

§ 6f VS Selbstreinigung

§ 7 VS Leistungsbeschreibung

§ 7a VS Technische Spezifikationen

§ 7b VS Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

§ 7c VS Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

§ 8 VS Vergabeunterlagen

§ 8a VS Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen

§ 8b VS Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

§ 9 VS Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug

§ 9a VS Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung

§ 9b VS Verjährung der Mängelansprüche

§ 9c VS Sicherheitsleistung

§ 9d VS Änderung der Vergütung

§ 10 VS Fristen

§ 10a VS

§ 10b VS Fristen im nicht offenen Verfahren

§ 10c VS Fristen im Verhandlungsverfahren

§ 10d VS Fristen im wettbewerblichen Dialog

§ 11 VS Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 11a VS Anforderungen an elektronische Mittel

§ 12 VS Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-Ante-Bekanntmachung

§ 12a VS Versand der Vergabeunterlagen

§ 13 VS Form und Inhalt der Angebote

§ 14 VS Öffnung der Angebote, Öffnungstermin

§ 15 VS Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 VS Ausschluss von Angeboten

§ 16a VS Nachforderung von Unterlagen

§ 16b VS Eignung

§ 16c VS Prüfung

§ 16d VS Wertung

§ 17 VS Aufhebung der Ausschreibung

§ 18 VS Zuschlag

§ 19 VS Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 VS Dokumentation

§ 21 VS Nachprüfungsbehörden

§ 22 VS Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Anhang [VS] TS Technische Spezifikationen

Amtliche Anmerkungen

Zu Abschnitt 2: Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65)

Zitierweise: § x EU Absatz y VOB/A

Zu Abschnitt 3: Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76)

Zitierweise: § x VS Absatz y VOB/A

Bekanntmachungshinweis des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2)

Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) werden hiermit bekannt gegeben. Sie sind von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden.

Der Abschnitt 1 VOB/A ersetzt den Abschnitt 1 VOB/A vom 26. Juni 2016 (BAnz AT 01.07.2016 B4).

Der Abschnitt 2 VOB/A ersetzt den Abschnitt 2 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).

Der Abschnitt 3 VOB/A ersetzt den Abschnitt 3 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abschnitts 1 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen. Vorgesehen dafür ist der 1. März 2019.

Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 und 3 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der VgV und VSVgV werden vorbereitet. Nach erfolgter Änderung wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abschnitte 2 und 3 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bekannt geben.

Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.

Der DVA beabsichtigt, im Verlauf des Jahres 2019 alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2019 herauszugeben.

Hinweise der Redaktion

Siehe Erlass zur Einführung der VOB/A Abschnitt 1, Ausgabe 2019, vom 20. Februar 2019.

Das Inkrafttreten des Abschnitts 1 VOB/A für die Bereiche der Länder bestimmt sich nach Landesrecht.

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