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Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2009. Ab dem 19.7.2012 galt die VOB/A in der Fassung 2012. Abschnitt 1 (Basisparagraphen) war gegenüber Fassung 2006 unverändert. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Fassung 2009
(Bekanntmachung vom 31.7.2009, BAnz. Nr. 155a vom 15.10.2009, geändert durch Bekanntmachung vom 19.2.2010, BAnz. Nr. 36 vom 5.3.2010)

in Anwendung seit dem 11.6.2010 gem. § 6 Vergabeverordnung in der Fassung aufgrund der Änderungsverordnung vom 07.06.2010 (BGBl. I S. 724)
Alte Fassung

§ 1Bauleistungen

§ 2Grundsätze

§ 3Arten der Vergabe

§ 4Vertragsarten

§ 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe

§ 6Teilnehmer am Wettbewerb

§ 7Leistungsbeschreibung

§ 8Vergabeunterlagen

§ 9Vertragsbedingungen

§ 10Fristen

§ 11Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 12Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

§ 13Form und Inhalt der Angebote

§ 14Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin

§ 15Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16Prüfung und Wertung der Angebote

§ 17Aufhebung der Ausschreibung

§ 18Zuschlag

§ 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20Dokumentation

§ 21Nachprüfungsstellen

§ 22Baukonzessionen

§ 23

Anhang IAnforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden

Anhang TSTechnische Spezifikationen

§ 1aAnwendung der a-Paragrafen

§ 3aArten der Vergabe

§ 5aVergabe nach Losen

§ 6aTeilnehmer am Wettbewerb

§ 8aVergabeunterlagen

§ 10aFristen

§ 11aAnforderungen an Teilnahmeanträge

§ 12aVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

§ 13aForm der Angebote

§ 16aWertung der Angebote

§ 17aAufhebung der Ausschreibung

§ 18aBekanntmachung der Auftragserteilung

§ 19aNicht berücksichtigte Bewerbungen

§ 21aNachprüfungsbehörden

§ 22aBaukonzessionen

§ 23aMelde- und Berichtspflichten

Hinweis der Redaktion

Die VOB/A in der vorliegenden Fassung (VOB/A 2009) war ab dem 11.6.2010 von den öffentlichen Auftraggebern in den gesetzlich oder durch Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Fällen bei Erteilung ihrer Bauaufträge zugrundezulegen.

Synopsen zwischen den verschiedenen Fassungen der VOB/A sind bei ibr-online abrufbar (Abonnementdienst, kostenloses 7-tägiges Probeabonnement).

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