Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2009. Ab dem 19.7.2012 galt die VOB/A in der Fassung 2012. Abschnitt 1 (Basisparagraphen) war gegenüber Fassung 2006 unverändert. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2009/__paste_norm__.html)
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(1) Bauleistungen sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar:
1. | in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückzahl vom Auftraggeber in den Vertragsunterlagen anzugeben ist (Einheitspreisvertrag), | |
2. | in geeigneten Fällen für eine Pauschalsumme, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist (Pauschalvertrag). |
(2) Abweichend von Absatz 1 können Bauleistungen geringeren Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, im Stundenlohn vergeben werden (Stundenlohnvertrag).
(3) Das Angebotsverfahren ist darauf abzustellen, dass der Bieter die Preise, die er für seine Leistungen fordert, in die Leistungsbeschreibung einzusetzen oder in anderer Weise im Angebot anzugeben hat.
(4) Das Auf- und Abgebotsverfahren, bei dem vom Auftraggeber angegebene Preise dem Auf- und Abgebot der Bieter unterstellt werden, soll nur ausnahmsweise bei regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten, deren Umfang möglichst zu umgrenzen ist, angewandt werden.
§ 1Bauleistungen
§ 2Grundsätze
§ 3Arten der Vergabe
§ 4Vertragsarten
§ 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe
§ 6Teilnehmer am Wettbewerb
§ 7Leistungs-
beschreibung § 8Vergabeunterlagen § 9Vertragsbedingungen § 10Fristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 12Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Prüfung und Wertung der Angebote § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation § 21Nachprüfungsstellen § 22Baukonzessionen
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beschreibung § 8Vergabeunterlagen § 9Vertragsbedingungen § 10Fristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 12Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Prüfung und Wertung der Angebote § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation § 21Nachprüfungsstellen § 22Baukonzessionen