Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) 1Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. 2Bis zu diesem Termin sind die elektronischen Angebote zu kennzeichnen und verschlüsselt aufzubewahren.
(3) 1Über den Öffnungstermin ist eine Niederschrift in Textform zu fertigen, in der die beiden Vertreter des Auftraggebers zu benennen sind. 2Der Niederschrift ist eine Aufstellung mit folgenden Angaben beizufügen:
a) | Name und Anschrift der Bieter, | |
b) | die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, | |
c) | Preisnachlässe ohne Bedingungen, | |
d) | Anzahl der jeweiligen Nebenangebote. |
(4) 1Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, sind in der Niederschrift oder in einem Nachtrag besonders aufzuführen. 2Die Eingangszeiten und die etwa bekannten Gründe, aus denen die Angebote nicht vorgelegen haben, sind zu vermerken.
(5) 1Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist mit allen Angaben in die Niederschrift oder in einen Nachtrag aufzunehmen. 2Den Bietern ist dieser Sachverhalt unverzüglich in Textform mitzuteilen. 3In die Mitteilung sind die Feststellung, ob die Angebote verschlüsselt waren, sowie die Angaben nach Absatz 3 Buchstabe a bis d aufzunehmen. 4Im Übrigen gilt Absatz 4 Satz 2.
(6) 1Bei Ausschreibungen stellt der Auftraggeber den Bietern die in Absatz 3 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung. 2Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c Absatz 3) zu gestatten.
(7) Die Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
(8) Die Angebote und ihre Anlagen sind sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten.
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
Rechtsprechung zu § 14 VOB/A
119 Entscheidungen zu § 14 VOB/A in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 29.01.2020 - 11 U 14/19
Anspruch auf Akteneinsicht für ein Vergabeverfahren
- VK Bund, 19.03.2018 - VK 1-13/18
Neubau Bürogebäude
- OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen unvollständiger Angaben zur ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2016 - 4 O 179/16
Bieter darf nicht an Submissionstermin teilnehmen: Schwer wiegender ...
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2016 - 4 O 179/16
- VG Aachen, 08.08.2022 - 8 K 4232/18
Preisgestaltung ist vertrauliches Geschäftsgeheimnis!
- VK Bund, 17.02.2017 - VK 2-14/17
Angebotsauslegung und -aufklärung vorrangig vor Ausschluss wegen ...
- VK Bund, 07.07.2021 - VK 2-65/21
Wertung eines Preisnachlasses, der im Angebot enthalten ist, im Deckblatt zum ...
- VK Baden-Württemberg, 04.09.2014 - 1 VK 40/14
Öffentliche Auftragsvergabe: Einreichung eines Angebots in einem nicht ...
- VK Sachsen, 10.04.2014 - 1/SVK/007-14
Nebenangebot kann nicht als (zweites) Hauptangebot gewertet werden!
- VK Bund, 11.03.2022 - VK 1-23/22
Neubau, Putz- und Stuckarbeiten
Querverweise
Auf § 14 VOB/A verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Basisparagrafen
- § 23 (Baukonzessionen)