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   OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17   

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OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17 (https://dejure.org/2017,11589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.2017 - 11 U 10/17 (https://dejure.org/2017,11589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 2017 - 11 U 10/17 (https://dejure.org/2017,11589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, VOB/A § 17
    Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen unvollständiger Angaben zur Teilnahmemöglichkeit an einem Submissionstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen unvollständiger Angaben zur Teilnahmemöglichkeit an einem Submissionstermin

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unterschwellenvergabe; Teilaufhebung; Zurückversetzung; milderes Mittel; sachlicher Grund; Submissionstermin; fehlende Teilnahmemöglichkeit; einstweilige Verfügung; Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; VOB/A § 17
    Wirksamkeit der Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe wegen nicht gegebener Möglichkeit der Teilnahme mehrerer Bieter am Submissionstermin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Empfangsdienst lässt Bieter nicht rein: Zurückversetzung wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Zurückversetzung eines Verfahrens kann rechtswidrig aber trotzdem wirksam sein

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabeverfahren darf zurückversetzt statt aufgehoben werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahren kann auch im Unterschwellenbereich zurückversetzt werden! (VPR 2017, 132)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahren kann auch im Unterschwellenbereich zurückversetzt werden! (IBR 2017, 450)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2017, 540
  • ZfBR 2017, 624
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Das Festhalten des öffentlichen Auftraggebers an dem fehlerhaften Verhalten darf danach mit Gesetz und Recht schlechterdings nicht zu vereinbaren sein (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Verg 4/13).

    Entsprechend den Grundsätzen der Aufhebung ist eine nicht von § 17 VOB/A a.F. gedeckte Zurückversetzung des Verfahrens zwar rechtswidrig, trotzdem aber grundsätzlich wirksam, sofern sie auf vernünftige, sachliche und nicht diskriminierende Gründe gestützt wird (vgl. ausf. zur Aufhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013 - Verg 4/13; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1 - 64/12 Rn. 67; Portz in: Kulartz, Marx, Portz, Prieß, VOB/A, 2.Aufl., § 17 Rn. 4; Kadenbach in: Müller-Wrede, GWB, § 168 Rn. 29).

    So kann ein Verfahren aufgehoben werden, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet ist und deshalb ohnehin zurückversetzt werden müsste (vgl. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 4.7.2012 - VK 1-64/12; auch Portz in: Kulartz ebenda § 17 Rn. 4; offengelassen vom OLG München, Beschluss vom 4.4.2013 - Verg 4/13).

  • VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12

    Rahmenvertrag über Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51 und 53

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Eine nicht § 17 VOB/A a.F. unterfallende Aufhebung/Zurückversetzung ist jedoch grundsätzlich ebenfalls wirksam, wenn auch rechtswidrig, sofern sie auf einen sachlichen Grund gestützt wird (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1 - 64/12 Rn. 69; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2010 - Verg 50/10; Portz in: Kulartz ebenda § 17 Rn. 33, letzter Spiegelstrich).

    Entsprechend den Grundsätzen der Aufhebung ist eine nicht von § 17 VOB/A a.F. gedeckte Zurückversetzung des Verfahrens zwar rechtswidrig, trotzdem aber grundsätzlich wirksam, sofern sie auf vernünftige, sachliche und nicht diskriminierende Gründe gestützt wird (vgl. ausf. zur Aufhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013 - Verg 4/13; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1 - 64/12 Rn. 67; Portz in: Kulartz, Marx, Portz, Prieß, VOB/A, 2.Aufl., § 17 Rn. 4; Kadenbach in: Müller-Wrede, GWB, § 168 Rn. 29).

    So kann ein Verfahren aufgehoben werden, wenn das Vergabeverfahren fehlerbehaftet ist und deshalb ohnehin zurückversetzt werden müsste (vgl. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 4.7.2012 - VK 1-64/12; auch Portz in: Kulartz ebenda § 17 Rn. 4; offengelassen vom OLG München, Beschluss vom 4.4.2013 - Verg 4/13).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Formal verstößt die zweite Angebotsrunde bereits deshalb nicht gegen diesen Grundsatz, da den Bietern bei Abgabe ihres zweiten Angebots weder bekannt war, welche Bieter des ersten Verfahrens auch an der zweiten Runde teilnehmen, noch zu welchen konkreten Angebotspreisen sie sich an dem Verfahren beteiligen (insoweit abweichend von der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - VII Verg 31/12, in welcher konkrete Absprachen für die aktuelle Vergaberunde zu beurteilen waren).

    Diese Einschränkung ist jedoch grundsätzlich mit der Bieteröffentlichkeit der Submission gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A verbunden (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - VII Verg 31/12).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Die Zurückversetzung eines Verfahrens ist damit ihrem Wesen nach einer Teilaufhebung des Verfahrens vergleichbar (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2015 - VII-Verg 29/14; Portz in: Kulartz ebenda § 17 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Auf die von der Beklagten im Rahmen der mündlichen Verhandlung erörterte Frage, ob dieser Primärrechtsschutz auf die Abwendung von Missbrauchs- bzw. Willkürkonstellationen beschränkt ist, oder - wofür nach Ansicht des Senats mehr spricht - grundsätzlich die Möglichkeit des Bieters besteht, Verstöße gegen bieterschützende Vergabevorschriften im Wege einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2015 - 11 W 32/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09; Vavra ebenda § 2 Rn. 41; Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Einleitung Rn. 24ff).
  • OLG Celle, 11.06.2015 - 13 Verg 4/15

    Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Grundsätzlich gilt, dass öffentliche Aufträge im Rahmen des Wettbewerbs zu beschaffen sind und die Kenntnis von Preisen und Mitbietern die Kräfte des freien Wettbewerbs einschränken können (OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2015 - 13 Verg 4/15 Rn. 108).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Entsprechend den Grundsätzen der Aufhebung ist eine nicht von § 17 VOB/A a.F. gedeckte Zurückversetzung des Verfahrens zwar rechtswidrig, trotzdem aber grundsätzlich wirksam, sofern sie auf vernünftige, sachliche und nicht diskriminierende Gründe gestützt wird (vgl. ausf. zur Aufhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013 - Verg 4/13; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 04.07.2012 - VK 1 - 64/12 Rn. 67; Portz in: Kulartz, Marx, Portz, Prieß, VOB/A, 2.Aufl., § 17 Rn. 4; Kadenbach in: Müller-Wrede, GWB, § 168 Rn. 29).
  • OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer notariell beglaubigten Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, dass auch im Unterschwellenbereich dem übergangenen Bieter Primärrechtsschutz mit der Möglichkeit, die Zuschlagserteilung auf sein Angebot noch zu erreichen, zur Seite stehen kann (vergleiche nur Vavra in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOB/A, 2. Aufl, § 2 Rn. 41; Portz in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOB/A, 2. Aufl, § 17 Rn. 62; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2013 - 1 W 51/12).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 11 W 32/15

    Einstweilige Verfügung bei Unterschwellenvergabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
    Auf die von der Beklagten im Rahmen der mündlichen Verhandlung erörterte Frage, ob dieser Primärrechtsschutz auf die Abwendung von Missbrauchs- bzw. Willkürkonstellationen beschränkt ist, oder - wofür nach Ansicht des Senats mehr spricht - grundsätzlich die Möglichkeit des Bieters besteht, Verstöße gegen bieterschützende Vergabevorschriften im Wege einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2015 - 11 W 32/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09; Vavra ebenda § 2 Rn. 41; Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Einleitung Rn. 24ff).
  • OLG München, 19.06.2017 - 21 W 314/17

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO

    a) In der Rechtsprechung ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass ein nicht zum Zuge kommender Bieter auch im Unterschwellenbereich mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen und dadurch seine Chance auf eine Zuschlagserteilung wahren kann (vgl. Scharen, Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2011, S. 653 ff; Dicks, Nochmals: Primärrechtsschutz bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2012, S. 531 ff; OLG Düsseldorf vom 13.01.2010, Az. 27 U 1/09; OLG Schleswig vom 08.01.2013, Az. 1 W 51/12, OLG Saarbrücken vom 13.06.2012, Az. 1 U 357/11 und vom 16.12.2015, Az. 1 U 87/15; OLG Dresden vom 13.08.2013, Az. 16 W 439/13; OLG Frankfurt vom 21.04.2017, Az. 11 U 10/17).
  • VK Sachsen, 21.08.2018 - 1/SVK/016-18

    Unwirtschaftliches Einzellos kann aufgehoben werden!

    (so, statt aller: OLG Frankfurt, Urt. v. 21.3. 2017 - 11 U 10/17).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2017 - 11 Verg 12/17

    Frist für Antrag auf Verlängerung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Zwar können für eine Zurücksetzung des Verfahrens in einen früheres Stadium die für eine Aufhebung des Verfahrens geltenden Grundsätze entsprechend anwendbar sein (vgl. etwa für den Unterschwellenbereich Urteil des OLG Frankfurt vom 21.3.2017, 11 U 10/17).

    Gleichwohl steht dies einer Zurücksetzung nicht entgegen, weil etwa damit zwangsläufig verbundene Einschränkungen einzelner vergaberechtlichen Grundsätze angesichts der größeren Rechtsverletzung bei unveränderter Fortsetzung des Verfahrens hinzunehmen sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.3.2017, 11 U 10/17).

  • OLG Celle, 12.09.2019 - 13 U 41/19

    Fortsetzung eines zurückversetzten Verfahrens zum Abschluss eines neuen

    aa) Für das Kartellvergabeverfahren entspricht es allgemeiner Auffassung, dass der Auftraggeber auch bei fortbestehender Vergabeabsicht nicht grundsätzlich daran gehindert ist, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder - was als Teilaufhebung zu werten ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - Verg 29/14, juris Rn. 23; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2017 - 11 U 10/17, juris Rn. 33) - in einen früheren Stand zurückzuversetzen.

    Es stand damit nicht konkret zu befürchten, dass das Verfahren aufgrund der Unklarheit der Wettbewerbsunterlagen aufgrund eines solchen Vorgehens verzögert würde, was die Zurückversetzung hätte rechtfertigen können (zu diesem Gesichtspunkt: OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2017 - 11 U 10/17, juris Rn. 39).

  • VK Nordbayern, 03.06.2019 - RMF-SG21-3194-4-14

    Auch bei ÖPP-Projekten sind technische Vorgaben verbindlich!

    (OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2017 -11 U 10/17 -).

    Die Zurückversetzung eines Verfahrens ist damit ihrem Wesen nach einer Teilaufhebung des Verfahrens vergleichbar (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2015 - VII-Verg 29/14; Portz in: Kulartz ebenda § 17 Rn. 16) (OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2017 -11 U 10/17 -).

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