Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
| Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn:
| 1. | kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, | |
| 2. | die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, | |
| 3. | andere schwerwiegende Gründe bestehen. |
(2) Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
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Rechtsprechung zu § 17 VOB/A
464 Entscheidungen zu § 17 VOB/A in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 15.07.2026 - 1 Verg 1/26
ARGE-Erfahrung als Referenz?
- VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18
Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!
- VK Südbayern, 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16
Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Aufhebung des Vergabeverfahrens
- VK Südbayern, 03.05.2021 - 3194.Z3-3_01-20-10
Kostenschätzung fehlerhaft: Keine Aufhebung aus "schwerwiegenden Gründen"!
- OLG Naumburg, 17.12.2021 - 7 Verg 3/21
Ersatzneubau Gymnasium - Aufhebung einer Ausschreibung bei coronabedingter ...
Zum selben Verfahren:
- VK Sachsen-Anhalt, 04.10.2021 - 1 VK LSA 10/21
Rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens im Ergebnis unbestimmter ...
- VK Sachsen-Anhalt, 04.10.2021 - 1 VK LSA 10/21
- VK Nordbayern, 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15
Fehler der Vergabestelle sind kein Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung!
- VK Niedersachsen, 01.11.2021 - VgK-38/21
Voraussetzungen für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren
- VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23
Rechtsschutz auch nach Aufhebung der Ausschreibung!
- VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK
Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?
Querverweise
Auf § 17 VOB/A verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Basisparagrafen
- § 23 (Baukonzessionen)