Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) | 1. | 1Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. 2Schriftlich eingereichte Angebote müssen unterzeichnet sein. 3Elektronische Angebote sind nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit | |
a) | einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, | ||
b) | einer qualifizierten elektronischen Signatur, | ||
c) | einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder | ||
d) | einem qualifizierten elektronischen Siegel | ||
zu übermitteln. | |||
2. | 1Der Auftraggeber hat die Datenintegrität und die Vertraulichkeit der Angebote auf geeignete Weise zu gewährleisten. 2Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, als solche zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der für die Einreichung vorgesehenen Frist unter Verschluss zu halten. 3Bei elektronisch übermittelten Angeboten ist dies durch entsprechende technische Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. 4Die Verschlüsselung muss bis zur Öffnung des ersten Angebots aufrechterhalten bleiben. | ||
3. | Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. | ||
4. | Die Angebote müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. | ||
5. | 1Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 2Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. | ||
6. | Bieter können für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. | ||
7. | Muster und Proben der Bieter müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. |
(2) 1Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen nach § 7a Absatz 1 abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. 2Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. 3Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
(3) 1Die Anzahl von Nebenangeboten ist an einer vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. 2Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 3Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. 4Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 gilt für jedes Hauptangebot entsprechend.
(4) Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an einer vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen.
(5) 1Bietergemeinschaften haben die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. 2Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
(6) Der Auftraggeber hat die Anforderungen an den Inhalt der Angebote nach den Absätzen 1 bis 5 in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
Rechtsprechung zu § 13 VOB/A
567 Entscheidungen zu § 13 VOB/A in unserer Datenbank:
- BGH, 16.05.2023 - XIII ZR 14/21
GAEB-Dateiformat
Zum selben Verfahren:
- LG Aachen, 28.07.2020 - 12 O 423/19
Vorvertraglichen Schuldverhältnis im Vergabeverfahren
- OLG Köln, 25.08.2021 - 11 U 118/20
- LG Aachen, 28.07.2020 - 12 O 423/19
- BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und ...
- BGH, 13.09.2022 - XIII ZR 9/20
Deponiekosten - Vergabe von Bauleistungen: Ausschluss eines Angebots ohne den ...
- OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
Vergabe von Bauleistungen; Widerspruch; Aufklärung; Ausschluss; Subvention; ...
- VK Nordbayern, 11.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-25
Eintragungen im Formblatt 223 sind keine Preisangaben!
- VK Südbayern, 21.05.2015 - Z3-3-3194-1-08-02/15
Qualifizierte Signatur ungültig: Keine Möglichkeit der Heilung!
- OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
Urkalkulation mit Sperrvermerk darf nicht ausgeschlossen werden!
Zum selben Verfahren:
- LG Aurich, 18.08.2016 - 2 O 282/16
Vergabeverfahren: Angebotsausschluss aufgrund eines Sperrvermerks des Bieters auf ...
- LG Aurich, 18.08.2016 - 2 O 282/16