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   BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21   

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https://dejure.org/2021,30256
BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,30256)
BayObLG, Entscheidung vom 17.06.2021 - Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,30256)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,30256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VOB/A-EU § 13 Abs. 1 Nr. 5, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Nr. 2, § 16a Abs. 2 Nr. 3; VgV § 2 S. 2
    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und Angebotsaufklärung

  • rewis.io

    Leistungen, Vergabekammer, Beschwerde, Vergabeunterlagen, Bieter, Fahrtkosten, Vorabentscheidung, Ausschluss, Auslegung, Zuschlag, Zuschlagserteilung, Angebot, Vergabe, Angebotswertung, sofortige Beschwerde, Aussicht auf Erfolg, Entscheidung der Vergabekammer

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Grenzen eines Angebotsausschlusses wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen (§ 16 EU Nr. 2 VOB/A i. V. m. § 13 EU Abs.1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit angesichts der Besonderheiten des Einzelfalls

  • rechtsportal.de

    Ausschreibung eines Bauauftrages über Demontage und Neumontage von Leitungen für medizinische Gase im offenen Verfahren Grenzen eines Angebotsausschlusses wegen Änderungen der Vergabeunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Ausschluss trotz Änderungen an den Vergabeunterlagen!?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hindert im Einzelfall den zwingenden Ausschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorabgestattung des Zuschlags nur in besonderen Ausnahmefällen! (IBR 2021, 531)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorabgestattung des Zuschlags nur im besonderen Ausnahmefall! (VPR 2021, 187)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 821
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Die Änderung der Beigeladenen am Vertragsformular könne auch nicht vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unschädlichen Änderungen an den Vergabeunterlagen (Urt. v. 18. Juni 2019, X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten, NZBau 2019, 661) als unbeachtlich angesehen werden.

    Ungeachtet der fehlenden Wertungsrelevanz, sei hier die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unschädlichen Änderungen an den Vergabeunterlagen (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten) einschlägig.

    Die Antragsgegnerin hat im Schriftsatz vom 26. März 2021 (Bl. 488 ff. d. A. VK) ausgeführt, ein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen komme nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 18. Juni 2019 (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten) nicht mehr in Betracht.

    Vor dem Hintergrund der Besonderheiten der streitbefangenen "Änderungen" und einiger Kernaussagen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2018 (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten) erscheint es allerdings problematisch, einen zwingenden Ausschlussgrund zu bejahen.

    Einerseits steht die Entscheidung der Vergabekammer im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung; andererseits bedarf es angesichts der Besonderheiten des Einzelfalls der Erörterung, ob unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen ausscheidet.

    a) Dass die Vertragsunterlagen hinsichtlich der Angaben zu den Fahrtkosten für Störungsbeseitigungen nach Ziffer 2.4 des Wartungsvertrags unklar gewesen wären, was einem Ausschluss des Angebots entgegenstünde (vgl. BGH, NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten, Rn. 47; Urt. v. 3. April 2012, X ZR 130/10 - Straßenausbau I, NZBau 2012, 513 Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2020, 15 Verg 2/20 - Recyclingquote, juris Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 9. März 2020, Verg 27/19, juris Rn. 70), haben die Beschwerdeführerinnen weder eingewandt noch ist dies sonst ersichtlich.

    Ob sich hier unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten Rn. 26) ein Anlass für eine Aufklärung herleiten lässt (s. u. aa]), erscheint indes fraglich.

    Die Beschwerdeführerinnen haben sich insoweit ausschließlich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten) berufen, aber nicht näher dargelegt, worin die Unklarheit der Angaben bestanden habe.

    Von einer Unklarheit der Angaben könnte allenfalls dann ausgegangen werden, wenn man in Anlehnung an den Bundesgerichtshof (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten Rn. 25) argumentierte, dass kein vernünftiger Bieter einen Preis pro Stunde nenne, wenn Fahrtkosten pro Auftrag und Kilometer abgefragt würden und er damit einen zwingenden Ausschluss riskiere.

    Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten Rn. 19) nicht nur für Allgemeine Geschäftsbedingen gelten soll (von Wietersheim in BeckOK Vergaberecht, VgV § 57 Rn. 19c; a. A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2020, Verg 24/19, juris Rn. 47; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, VgV § 57 Rn. 10; offengelassen: Gröning, NZBau 2020, 275 [278]), erscheint es fraglich, ob die hiesige Fallkonstellation mit der vom Bundesgerichtshof erwähnten vergleichbar ist.

    Von der Zulässigkeit derartiger Ergänzungen ist aber im obiter dictum (BGH, NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten Rn. 26) nicht die Rede.

  • OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

    Voraussetzungen der Nachforderung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Zwar fehlen Erklärungen in diesem Sinn nicht nur dann, wenn sie nicht vorgelegt wurden oder unvollständig sind, sondern auch dann, wenn sie unklar und widersprüchlich sind, so dass ihnen die für die Beurteilung des Angebots benötigten Informationen nicht entnommen werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 12/14 - Pfahldurchmesser, juris Rn.

    Nach wohl einhelliger Ansicht, müssen zwar selbst geringfügige Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle zum Ausschluss des entsprechenden Angebots führen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten (OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 12/14 - Pfahldurchmesser, juris Rn. 87; Lehmann in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2019, VOB/A § 16 EU Rn. 13; zu § 57 Abs. 1 Nr. VgV: von Wietersheim in BeckOK Vergaberecht, 20. Ed. Stand: 31. Januar 2021, VgV § 57 Rn. 19 Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 57 Rn. 56).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Zwar kann sich eine nach dem Wortlaut zunächst eindeutig erscheinende Erklärung bei Auslegung nach §§ 133, 157 BGB als unklar und damit aufklärungsbedürftig erweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2020, VII-Verg 30/19 - Rohrvortrieb, juris Rn. 72 f. m. w. N.).
  • OLG München, 27.07.2018 - Verg 2/18

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Dadurch unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation beispielsweise von der, dass in rein formaler Hinsicht abweichende Dokumente vorgelegt werden (OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018, Verg 2/18 - Bioabfallvergärung, juris Rn. 83).
  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Diese Eintragungen können auch nicht als "offensichtlicher Eintragungsfehler" angesehen werden, der zu einer unvollständigen Ausfüllung eines Formulars geführt hätte (KG, Beschluss vom 7. August 2015, Verg 1/15 - Frauenfördererklärung, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010, Verg 9/10, juris Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2020 - Verg 24/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2019, 661 - Straßenbauarbeiten Rn. 19) nicht nur für Allgemeine Geschäftsbedingen gelten soll (von Wietersheim in BeckOK Vergaberecht, VgV § 57 Rn. 19c; a. A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2020, Verg 24/19, juris Rn. 47; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, VgV § 57 Rn. 10; offengelassen: Gröning, NZBau 2020, 275 [278]), erscheint es fraglich, ob die hiesige Fallkonstellation mit der vom Bundesgerichtshof erwähnten vergleichbar ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Zwar widerspricht es dem Sinn des Vergabeverfahrens, das wirtschaftlich günstigste Angebot an einer zu formalistischen Betrachtungsweise scheitern zu lassen, so dass offensichtliche Fehler korrigiert werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017, VII-Verg 54/16 - Montageplanung, juris Rn. 48).
  • KG, 07.08.2015 - Verg 1/15

    Vergabeverfahren: Erlaubnis der einheitlichen Vergabe als bieterschützende

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Diese Eintragungen können auch nicht als "offensichtlicher Eintragungsfehler" angesehen werden, der zu einer unvollständigen Ausfüllung eines Formulars geführt hätte (KG, Beschluss vom 7. August 2015, Verg 1/15 - Frauenfördererklärung, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010, Verg 9/10, juris Rn. 73).
  • OLG Karlsruhe, 04.05.2007 - 17 Verg 5/07

    Nichtvorlage der geforderten Urkalkulation: Ausschluss!

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Das Interesse der Allgemeinheit und der Versorgung mit modernster klinischer Leistung ist ein allgemein bestehendes öffentliches Interesse, nicht aber ein besonderes, das dem Interesse an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes vorgehen könnte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4. Mai 2007, 17 Verg 5/07, juris Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21
    Ein amtswegiges Aufgreifen eines - nicht präkludierten - Vergaberechtsverstoßes war damit grundsätzlich möglich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2019, VII-Verg 54/18, juris Rn. 66; Beschluss vom 13. Mai 2019, VII-Verg 47/18, juris Rn. 65; Beschluss vom 11. Juli 2018, Verg 24/18, juris Rn. 58 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - Verg 47/18

    Ausschreibung im offenen Verfahren für den Abschluss eines Rahmenvertrages über

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - Verg 32/18

    Geforderte elektronische Signatur fehlt: Angebot ist auszuschließen!

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 24/17

    Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots bei der Vergabe von

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 15 Verg 2/20

    Recyclingquote

  • OLG München, 30.07.2018 - Verg 5/18

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Preisangaben

  • OLG München, 09.03.2020 - Verg 27/19

    Vergabeverfahren: Kein Angebotsausschluss bei missverständlicher Ausschreibung;

  • OLG München, 09.08.2010 - Verg 13/10

    Grenzen des Untersuchungsgrundsatzes im Vergabenachprüfungsverfahren

  • VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19

    Untrennbarkeit von Textteil eines Terminkonzepts und Bauzeitplan; Ausschluss

  • VK Bund, 18.06.2018 - VK 1-55/18

    Neubau - Gewerk "Technische Gase"

  • VK Bund, 03.05.2022 - VK 1-27/22

    Erhebliche Veränderung des Beschaffungsbedarfs ist sachlicher Aufhebungsgrund!

    An diesem eindeutigen Angebotsinhalt ist die Antragstellerin festzuhalten (Vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2016, 54 Verg 3/16 m.w.N.).

    Wenn sie jetzt im Nachprüfungsverfahren vorträgt, alle, also auch die bisher im Vordruck D.2 gemeinten wesentlichen Teile der Leistungen ,,Lieferung von Schutzbrillen" und ,,Lieferung von Schutzkitteln" doch selbst und nicht durch Dritte zu erbringen, darf dies nicht berücksichtigt werden, denn solche nachträglichen Angebotsänderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2017, C-387/14; BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2019, VII-Verg 36/18 zum umgekehrten Fall, dass ein Bieter keine ,,Eignungsverleiher" in seinem Angebot angegeben hat, sich aber nachträglich auf deren Eignung beruft).

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    (3) Erfolglos beruft sich der Antragsgegner schließlich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2019 (X ZR 86/17 - Straßenbauarbeiten, NZBau 2019, 661), mit der "die vom Gedanken formaler Ordnung geprägte strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs namentlich zur Handhabung der Angebotsausschlussgründe" nicht generell überholt ist (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 31. August 2022, Verg 18/21, juris Rn. 87; Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21, juris Rn. 56 ff.).
  • VK Bund, 04.01.2023 - VK 1-105/22

    Ersatzneubau von Ufereinfassungen (Ausschluss wegen Abweichung von den

    Eindeutige Angaben eines Bieters sind nicht auslegungs- und nicht aufklärungsfähig (BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2021, VII-Verg 24/21; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Mai 2016, 54 Verg 3/16 m.w.N.).

    inhaltlich nachbessern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 2021, VII- Verg 24/21 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21).

  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

    Er kann aber nicht ohne Weiteres erfolgen, wenn die Abweichung letztlich durch die Vergabestelle verursacht ist (für missverständliche oder widersprüchliche Angaben in den Vergabeunterlagen vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2012 - X ZR 130/10 -, Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2005 - VII-Verg 71/04 -, Rn. 28, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. September 2016 - 7 Verg 5/16 -, Rn. 32, juris; unter Verweis auf den gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB generell geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, letztlich aber offen lassend auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 -, Rn. 57, juris).
  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3 01-23

    Nachprüfungsantrag wegen der Vergabe eines Auftrags zur "Beschaffung von bis zu

    Das BayObLG hat im Beschluss vom 17.06.2021 - Verg 6/21 vor diesem Hintergrund erörtert, ob die von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichende Angabe völlig untergeordneter Preisangaben einen zwingenden Ausschluss rechtfertigt.
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Dabei beeinflusst die Wechselwirkung zwischen der Erfolgsaussicht einerseits und dem Maß der Eilbedürftigkeit andererseits das Abwägungsergebnis (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21 - medizinische Gase, VergabeR 2021, 714 [juris Rn. 33 ff.] zu § 176 Abs. 1 Satz 1 GWB; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2017, 11 Verg 13/17, juris Rn. 26; Beschluss vom 26. Januar 2017, 11 Verg 1/17, NZBau 2017, 309 Rn. 35).
  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-11

    Wer ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren?

    Das BayObLG hat im Beschluss vom 17.06.2021 - Verg 6/21 vor diesem Hintergrund erörtert, ob die von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichende Angabe völlig untergeordneter Preisangaben einen zwingenden Ausschluss rechtfertigt.
  • VK Sachsen, 17.09.2021 - 1/SVK/030-21

    Vorzeitige Zuschlagsgestattung nur in besonderen Ausnahmefällen!

    Wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs darf eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen (BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 ; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Mai 2014 - Verg 2/14 - OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 13 Verg 21/10 ; OLG München, Beschluss vom 9. September 2010 - Verg 16/10, dort ).

    Ohne hinreichende substantiierte Begründung hat die Vergabekammer keine Basis, über die dann ja endgültige Vernichtung des Primärrechtsschutzes der Antragstellerin des Nachprüfungsverfahrens zu entscheiden (vgl. Reider in: MüKo, GWB, § 169 Rn. 16, vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021 - Verg 6/21 ).

  • VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22

    Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!

    Ungeachtet der Frage, ob ein präkludierter Vergabeverstoß überhaupt noch Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens sein kann (vgl. bejahend: OLG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2011, 1 Verg 10/10; verneinend wohl: BayObLG, Beschluss vom 17. Juni 2021, Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2019, Verg 10/19), bestand aufgrund der erkennbaren funktionalen Vorgaben kein Anlass, das Vergabeverfahren von Amts wegen aufzugreifen.
  • VK Thüringen, 10.05.2023 - 4002-812-2023-E-003-SM

    Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!

    Maßgeblich ist dabei der Empfängerhorizont der potenziellen Bieter (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.2013 -X ZR 155/10; VK Nordbayern, Beschluss vom 09.12.2021 - RMF-SG21-3194-6-36, zur VgV; BayObLG, Beschluss vom 17.06.2021 - Verg 6/21).
  • VK Rheinland, 29.03.2022 - VK 8/22

    Nachprüfungsverfahren rechtfertigt keinen vorzeitigen Zuschlag!

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