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Vergabeverordnung

   Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation (§§ 1 - 13)   
   Unterabschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 8)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VgV/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ VgV (https://dejure.org/gesetze/VgV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ VgV
__paste_bez__ __paste_norm__ Vergabeverordnung (https://dejure.org/gesetze/VgV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Vergabeverordnung
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§ 2
Vergabe von Bauaufträgen

1Für die Vergabe von Bauaufträgen sind Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 anzuwenden. 2Im Übrigen ist Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2), der zuletzt durch die Bekanntmachung vom 22. Juli 2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6) geändert worden ist, anzuwenden. 3Satz 2 gilt nicht für Planungsleistungen, die als Los eines Bauauftrags vergeben werden; auf ihre Vergabe ist diese Verordnung anzuwenden.

Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 02.09.2026 (BGBl. I Nr. 250), in Kraft getreten am 08.09.2026.

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
08.09.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge02.09.2026BGBl. I Nr. 250
01.07.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge12.05.2026BGBl. I Nr. 137
14.02.2024
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften07.02.2024BGBl. I Nr. 39
18.07.2019
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit12.07.2019BGBl. I S. 1081

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Rechtsprechung zu § 2 VgV

155 Entscheidungen zu § 2 VgV in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 2 VgV verweisen folgende Vorschriften:

    VOB/A (VOB/A 2012) 
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
        § 1 EG (Anwendungsbereich)
        § 12 EG (Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen)
        § 22 EG (Baukonzessionen)
    VOB/A (VOB/A 2009) 
      § 1 (Bauleistungen)
      § 12 (Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen)
      § 22 (Baukonzessionen)
Was ist das?

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