Vergabeverordnung
| Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation (§§ 1 - 13) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 8) |
(1) Organmitglieder oder Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken.
(2) Ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
(3) Es wird vermutet, dass ein Interessenkonflikt besteht, wenn die in Absatz 1 genannten Personen
(4) 1Die Vermutung des Absatzes 3 gilt auch für Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 erfüllen. 2Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
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Rechtsprechung zu § 6 VgV
65 Entscheidungen zu § 6 VgV in unserer Datenbank:
- VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
Kein Ausschluss von Datenverarbeitungsangeboten deutscher Tochterunternehmen ...
- VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22
Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!
- OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 1/22
Vergabe eines Auftrags im Rahmen der Beschaffung von mobilen ...
- VK Saarland, 09.09.2019 - 2 VK 01/19
Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Aktenführung; Mitwirkungsverbot ...
- OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19
Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den ...
- VK Westfalen, 21.02.2024 - VK 3-42/23
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nur mit Schätz-/Höchstmenge!
- VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159
Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als ...
- VK Berlin, 08.07.2020 - VK-B2-16/20
Interessenkonflikt nicht nur bei Verbindung zu einem konkreten Bieter!
- KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18
Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
Genereller Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an Vergabeverfahren ...
- BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19
Querverweise
Auf § 6 VgV verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabeverordnung (VgV)
- Planungswettbewerbe
- § 69 (Anwendungsbereich)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 2 EU (Grundsätze)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 2 EU (Grundsätze)