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Deutschland

Vergabeverordnung
(Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)

Artikel 1 der Verordnung vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624), in Kraft getreten am 18.04.2016

zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.09.2026 (BGBl. I S. 250) m.W.v. 08.09.2026

Abschnitt 1
Unterabschnitt 1

§ 1Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2Vergabe von Bauaufträgen

§ 3Schätzung des Auftragswerts

§ 4Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung

§ 5Wahrung der Vertraulichkeit

§ 6Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 7Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 8Dokumentation und Vergabevermerk

Unterabschnitt 2

§ 9Grundsätze der Kommunikation

§ 10Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel

§ 10aErstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms

§ 11Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren

§ 12Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation

§ 13Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 14Wahl der Verfahrensart

§ 15Offenes Verfahren

§ 16Nicht offenes Verfahren

§ 17Verhandlungsverfahren

§ 18Wettbewerblicher Dialog

§ 19Innovationspartnerschaft

§ 20Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung

Unterabschnitt 2

§ 21Rahmenvereinbarungen

§ 22Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme

§ 23Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems

§ 24Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme

§ 25Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen

§ 26Durchführung elektronischer Auktionen

§ 27Elektronische Kataloge

Unterabschnitt 3

§ 28Markterkundung

§ 29Vergabeunterlagen; Zahlung

§ 30Aufteilung nach Losen

§ 31Leistungsbeschreibung

§ 32Technische Anforderungen

§ 33Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen

§ 34Nachweisführung durch Gütezeichen

§ 35Nebenangebote

§ 36Unteraufträge

Unterabschnitt 4

§ 37Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz

§ 38Vorinformation

§ 39Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen

§ 40Veröffentlichung von Bekanntmachungen

§ 41Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Unterabschnitt 5

§ 42Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern

§ 43Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften

§ 44Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

§ 45Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 46Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

§ 47Eignungsleihe

§ 48Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

§ 49Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements

§ 50Einheitliche Europäische Eigenerklärung

§ 51Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Unterabschnitt 6

§ 52Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog

§ 53Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

§ 54Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

§ 55Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote

Unterabschnitt 7

§ 56Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen

§ 57Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten

§ 58Zuschlag und Zuschlagskriterien

§ 59Berechnung von Lebenszykluskosten

§ 60Ungewöhnlich niedrige Angebote

§ 61Ausführungsbedingungen

§ 62Unterrichtung der Bewerber und Bieter

§ 63Aufhebung von Vergabeverfahren

Abschnitt 3

§ 64Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen

§ 65Ergänzende Verfahrensregeln

§ 66Veröffentlichungen, Transparenz

Abschnitt 4

§ 67Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen

§ 68(weggefallen)

Abschnitt 5

§ 69Anwendungsbereich

§ 70Veröffentlichung, Transparenz

§ 71Ausrichtung

§ 72Preisgericht

Abschnitt 6
Unterabschnitt 1
Allgemeines (§§ 73 - 77)

§ 73Anwendungsbereich und Grundsätze

§ 74Verfahrensart

§ 75Eignung

§ 76Zuschlag

§ 77Kosten und Vergütung

Unterabschnitt 2

§ 78Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe

§ 79Durchführung von Planungswettbewerben

§ 80Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs

Abschnitt 7

§ 81Übergangsbestimmungen

§ 82Fristenberechnung

§ 83(weggefallen)

Anlagen

Anlage 1(zu § 31 Absatz 2)

Anlage 2(weggefallen)

Anlage 3(weggefallen)

Amtlicher Hinweis

[Die Vergabeverordnung (Art. 1 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016)] dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65). Artikel 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243). Artikel 3 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).

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