Vergabeverordnung
(Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
Artikel 1 der Verordnung vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624), in Kraft getreten am 18.04.2016zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.09.2026 (BGBl. I S. 250) m.W.v. 08.09.2026
Abschnitt 1
Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 8)
§ 1Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2Vergabe von Bauaufträgen
§ 3Schätzung des Auftragswerts
§ 4Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
§ 5Wahrung der Vertraulichkeit
§ 6Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 7Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8Dokumentation und Vergabevermerk
Unterabschnitt 2Kommunikation; Bekanntmachungen (§§ 9 - 13)
§ 9Grundsätze der Kommunikation
§ 10Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 10aErstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
§ 11Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 12Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
§ 13Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 2Vergabeverfahren (§§ 14 - 63)
Unterabschnitt 1Verfahrensarten (§§ 14 - 20)
§ 14Wahl der Verfahrensart
§ 15Offenes Verfahren
§ 16Nicht offenes Verfahren
§ 17Verhandlungsverfahren
§ 18Wettbewerblicher Dialog
§ 19Innovationspartnerschaft
§ 20Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
Unterabschnitt 2
§ 21Rahmenvereinbarungen
§ 22Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 23Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 24Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 25Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
§ 26Durchführung elektronischer Auktionen
§ 27Elektronische Kataloge
Unterabschnitt 3
§ 28Markterkundung
§ 29Vergabeunterlagen; Zahlung
§ 30Aufteilung nach Losen
§ 31Leistungsbeschreibung
§ 32Technische Anforderungen
§ 33Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
§ 34Nachweisführung durch Gütezeichen
§ 35Nebenangebote
§ 36Unteraufträge
Unterabschnitt 4Veröffentlichungen, Transparenz (§§ 37 - 41)
§ 37Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
§ 38Vorinformation
§ 39Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 40Veröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 41Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Unterabschnitt 5
§ 42Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
§ 43Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
§ 44Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
§ 45Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 46Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 47Eignungsleihe
§ 48Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
§ 49Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
§ 50Einheitliche Europäische Eigenerklärung
§ 51Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Unterabschnitt 6
§ 52Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 53Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 54Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 55Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
Unterabschnitt 7
§ 56Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 57Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 58Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 59Berechnung von Lebenszykluskosten
§ 60Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 61Ausführungsbedingungen
§ 62Unterrichtung der Bewerber und Bieter
§ 63Aufhebung von Vergabeverfahren
Abschnitt 3
§ 64Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
§ 65Ergänzende Verfahrensregeln
§ 66Veröffentlichungen, Transparenz
Abschnitt 4
Abschnitt 5Planungswettbewerbe (§§ 69 - 72)
Abschnitt 6
Unterabschnitt 1Allgemeines (§§ 73 - 77)
§ 73Anwendungsbereich und Grundsätze
§ 74Verfahrensart
§ 75Eignung
§ 76Zuschlag
§ 77Kosten und Vergütung
Unterabschnitt 2
Abschnitt 7
Anlagen
Amtlicher Hinweis
[Die Vergabeverordnung (Art. 1 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016)] dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65). Artikel 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243). Artikel 3 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1).