Vergabeverordnung
| Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation (§§ 1 - 13) |
| Unterabschnitt 2 - Kommunikation; Bekanntmachungen (§§ 9 - 13) |
(1) 1Der öffentliche Auftraggeber legt das erforderliche Sicherheitsniveau für die elektronischen Mittel fest. 2Elektronische Mittel, die von dem öffentlichen Auftraggeber für den Empfang von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen sowie von Plänen und Entwürfen für Planungswettbewerbe verwendet werden, müssen gewährleisten, dass
(2) 1Die elektronischen Mittel, die von dem öffentlichen Auftraggeber für den Empfang von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen sowie von Plänen und Entwürfen für Planungswettbewerbe genutzt werden, müssen über eine einheitliche Datenaustauschschnittstelle verfügen. 2Es sind die jeweils geltenden Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards der Informationstechnik gemäß § 3 Absatz 1 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern vom 1. April 2010 zu verwenden.
standard eForms § 11Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren § 12Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation § 13Allgemeine Verwaltungs-
vorschriften
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Rechtsprechung zu § 10 VgV
40 Entscheidungen zu § 10 VgV in unserer Datenbank:
- BayObLG, 11.06.2025 - Verg 9/24
Nachprüfungsverfahren, Zuschlagskriterien, Antragsbefugnis, Vergabeverfahren, ...
- OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 6/20
Nutzung eines fremden Benutzerkontos ist kein Ausschlussgrund!
Zum selben Verfahren:
- VK Bund, 31.01.2020 - VK 2-102/19
Elektronische Vergabe; Ausschluss wegen Auseinanderfallens von registriertem ...
- VK Bund, 31.01.2020 - VK 2-102/19
- VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/041-19
E-Vergabe: Funktionierende IT ist Bietersache!
- VK Südbayern, 16.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-62
eVergabe: Beschaffungsdienstleister darf Angebote öffnen!
- VK Südbayern, 15.11.2021 - 3194.Z3-3_01-21-20
Vergabe-Plattform, Antragsgegner, Beiladungsbeschluß, Entscheidungen der ...
- VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16
Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?
- VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18
eVergabe von Bauleistungen: Teilnahmeantrag ist zu verschlüsseln!
- OLG Frankfurt, 18.02.2020 - 11 Verg 7/19
Kein Auschluss eines form- und fristgerechten Angebots wegen "Infektion" durch ...
- VK Berlin, 04.04.2025 - VK-B1-03/25
Vergabeverfahren: Abgrenzung eines Bauauftrags von Liefer- und ...
Querverweise
Auf § 10 VgV verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverfahren
- Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 53 (Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote)