Vergabeverordnung
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation (§§ 1 - 13) |
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 8) |
(1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.
(2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf
Rechtsprechung zu § 1 VgV
35 Entscheidungen zu § 1 VgV in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 11 U 16/18
Vergütungsansprüche aufgrund der Beauftragung als Sicherheits- und ...
- OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19
Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den ...
- VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21
Preisangabe unzutreffend: Ausschluss auch bei Sektorenvergabe!
- VK Nordbayern, 27.09.2016 - 21.VK-3194-34/16
Vergabeverfahren: Anforderung an die Aufstellung von Eignungskriterien; ...
- VK Westfalen, 19.07.2019 - VK 2-13/19
Bieter muss (mit-)versichert sein!
- VK Hessen, 21.01.2020 - 69d-VK-17/19
Wettbewerbsergebnis kann mit 60% gewichtet werden!
- OLG Koblenz, 28.06.2017 - 10 U 1116/16
Für Vergabeverstöße ist der Projektsteuerer allein verantwortlich!
- OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16
Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im ...
- LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
- VK Hessen, 07.04.2017 - 69d-VK-47/16