Vergabeverordnung

   Abschnitt 3 - Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen (§§ 64 - 66)   
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§ 64 VgV (https://dejure.org/gesetze/VgV/64.html)
§ 64 VgV
§ 64 Vergabeverordnung (https://dejure.org/gesetze/VgV/64.html)
§ 64 Vergabeverordnung
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§ 64
Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen

Öffentliche Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden nach den Bestimmungen dieser Verordnung und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung nach Maßgabe dieses Abschnitts vergeben.

§ 64Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen § 65Ergänzende Verfahrensregeln § 66Veröffentlichungen, Transparenz

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