Vergabeverordnung
Abschnitt 2 - Vergabeverfahren (§§ 14 - 63) |
Unterabschnitt 6 - Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (§§ 52 - 55) |
§ 54
Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
1Elektronisch übermittelte Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf geeignete Weise zu kennzeichnen und verschlüsselt zu speichern. 2Auf dem Postweg und direkt übermittelte Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind ungeöffnet zu lassen, mit Eingangsvermerk zu versehen und bis zum Zeitpunkt der Öffnung unter Verschluss zu halten. 3Mittels Telefax übermittelte Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind ebenfalls entsprechend zu kennzeichnen und auf geeignete Weise unter Verschluss zu halten.
bestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog § 53Form und Übermittlung der Interessens-
bekundungen, Interessens-
bestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote § 54Aufbewahrung ungeöffneter Interessens-
bekundungen, Interessens-
bestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote § 55Öffnung der Interessens-
bestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
Rechtsprechung zu § 54 VgV
18 Entscheidungen zu § 54 VgV in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 18.02.2020 - 11 Verg 7/19
Kein Auschluss eines form- und fristgerechten Angebots wegen "Infektion" durch ...
Zum selben Verfahren:
- VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18
Ausschluss eines Angebots
- VK Nordbayern, 09.01.2018 - RMF-SG21-3194-02-17
Vergabeverfahren: Keine Bindung an die Eigenerklärung des Bieters bei besserer ...
- VK Südbayern, 15.11.2021 - 3194.Z3-3_01-21-20
Vergabe-Plattform, Antragsgegner, Beiladungsbeschluß, Entscheidungen der ...
- VK Hessen, 17.10.2017 - 69d-VK-11/17
- OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 11 Verg 5/17
Prüfungspflicht des Auftraggebers bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten; ...
- VK Südbayern, 24.10.2022 - 3194.Z3-3_01-22-8
Nachprüfungsverfahren, nachgereichte Schriftsätze, Entscheidungen der ...
- VK Niedersachsen, 11.12.2018 - VgK-50/18
eVergabe von Bauleistungen: Teilnahmeantrag ist zu verschlüsseln!
- VK Niedersachsen, 30.11.2018 - VgK-46/18
Ausschreibung der Lieferung von Ultraschallgeräten
Querverweise
Auf § 54 VgV verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverfahren
- Verfahrensarten
- § 17 (Verhandlungsverfahren)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)