Vergabeverordnung
| Abschnitt 2 - Vergabeverfahren (§§ 14 - 63) |
| Unterabschnitt 7 - Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag (§§ 56 - 63) |
(1) 1Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. 2Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(3) § 39 Absatz 6 ist auf die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben über die Zuschlagserteilung, den Abschluss von Rahmenvereinbarungen oder die Zulassung zu einem dynamischen Beschaffungssystem entsprechend anzuwenden.
bestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen § 57Ausschluss von Interessens-
bekundungen, Interessens-
bestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten § 58Zuschlag und Zuschlagskriterien § 59Berechnung von Lebenszykluskosten § 60Ungewöhnlich niedrige Angebote § 61Ausführungs-
bedingungen § 62Unterrichtung der Bewerber und Bieter § 63Aufhebung von Vergabeverfahren
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Rechtsprechung zu § 62 VgV
33 Entscheidungen zu § 62 VgV in unserer Datenbank:
- BVerwG, 17.12.2025 - 10 C 5.24
Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung ...
Zum selben Verfahren:
- VG Ansbach, 05.04.2022 - AN 14 K 20.01132
Einsichtnahme in Bewertung abgegebener eigener Angebote in Vergabeverfahren
- VG Ansbach, 05.04.2022 - AN 14 K 20.01132
- OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 27 U 4/22
Wirksamkeit eines Rahmenvertrages für rechtsanwaltschaftliche Beratungsleistungen ...
- VK Niedersachsen, 12.06.2019 - VgK-20/19
Abschluss eines Vertrags über eine Brandwache und Brandbekämpfungsleistungen
- VK Saarland, 15.09.2025 - 3 VK 02/25
Wie detailliert ist eine Auswahlentscheidung zu dokumentieren?
- VK Hamburg, 12.09.2019 - VgK FB 6/19
Berufung auf "Marktkenntnisse" ist keine ordnungsgemäße Rüge!
- VK Bund, 20.09.2016 - VK 2-85/16
Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16
Oberverwaltungsgericht; erstinstanzlich; zuständig; Rechtsstreit; ...
- VK Niedersachsen, 28.11.2024 - VgK-26/24
Preis und Qualität als Zuschlagkriterien i.R.d. Ausschreibung des Betriebs einer ...
Querverweise
Auf § 62 VgV verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)