Vergabeverordnung

   Abschnitt 2 - Vergabeverfahren (§§ 14 - 63)   
   Unterabschnitt 7 - Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag (§§ 56 - 63)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VgV/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ VgV (https://dejure.org/gesetze/VgV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VgV
__paste_bez____paste_norm__ Vergabeverordnung (https://dejure.org/gesetze/VgV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Vergabeverordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 61
Ausführungsbedingungen

Für den Beleg, dass die angebotene Leistung den geforderten Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entspricht, gelten die §§ 33 und 34 entsprechend.

Rechtsprechung zu § 61 VgV

3 Entscheidungen zu § 61 VgV in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Auf § 61 VgV verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht