Vergabeverordnung
| Abschnitt 2 - Vergabeverfahren (§§ 14 - 63) |
| Unterabschnitt 3 - Vorbereitung des Vergabeverfahrens (§§ 28 - 36) |
(1) 1Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. 2Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. 3Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 anzuwenden.
(2) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt.
(3) 1Bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, die in einer Einrichtung des öffentlichen Auftraggebers unter dessen direkter Aufsicht zu erbringen sind, schreibt der öffentliche Auftraggeber in den Vertragsbedingungen vor, dass der Auftragnehmer spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mitteilt und dass jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen ist. 2Der öffentliche Auftraggeber kann die Mitteilungspflichten nach Satz 1 auch als Vertragsbedingungen bei der Vergabe anderer Dienstleistungsaufträge oder bei der Vergabe von Lieferaufträgen vorsehen. 3Des Weiteren können die Mitteilungspflichten auch auf Lieferanten, die an Dienstleistungsaufträgen beteiligt sind, sowie auf weitere Stufen in der Kette der Unterauftragnehmer ausgeweitet werden.
(4) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
(5) 1Der öffentliche Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. 2Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. 3Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird. 4Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
beschreibung § 32Technische Anforderungen § 33Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitäts-
bewertungsstellen § 34Nachweisführung durch Gütezeichen § 35Nebenangebote § 36Unteraufträge
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 36 VgV
53 Entscheidungen zu § 36 VgV in unserer Datenbank:
- VK Thüringen, 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G
Was sind "kritische" Aufgaben?
- VK Bund, 22.04.2026 - VK 2-36/26
Nur eine uneingeschränkte Verpflichtungserklärung weist die Eignung nach!
- VK Niedersachsen, 19.09.2019 - VgK-33/19
Ausschreibung der Flüchtlingssozialberatung in einem Landkreis europaweit im ...
- VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-29/20
Kein Übergang von Zertifikaten nach DIN ISO 9001, 14001 nach ...
- VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20
Ausschluss nach §15 EU Abs. 2 VOB/A wegen mangelnder Mitwirkung an der ...
- VK Bund, 23.04.2025 - VK 1-18/25
Fremdreferenz als Eigenreferenz?
- VK Rheinland-Pfalz, 23.04.2020 - VK 2-7/20
Keine Eignungsleihe: Darf die Eignung der Nachunternehmer geprüft werden?
- VK Bund, 29.04.2021 - VK 2-05/21
Antragsbefugnis des drittplatzierten Bieters; Eignungsleihe als Unterfall des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung ...
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
- VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein ...
Querverweise
Auf § 36 VgV verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)