Vergabeverordnung
| Abschnitt 2 - Vergabeverfahren (§§ 14 - 63) |
| Unterabschnitt 5 - Anforderungen an Unternehmen; Eignung (§§ 42 - 51) |
(1) Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
(2) 1Bei der Auswahl der Eignungskriterien und Eignungsnachweise nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind die besonderen Umstände von jungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. 2Eine Begründung ist nicht erforderlich.
(3) 1Im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, im wettbewerblichen Dialog und in der Innovationspartnerschaft fordert der öffentliche Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. 2§ 51 bleibt unberührt.
(4) 1Bei offenen Verfahren führt der öffentliche Auftraggeber die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durch. 2Er kann von Satz 1 abweichen, soweit ein erhöhter Aufwand oder sonstige verfahrensbezogene Gründe entgegenstehen. 3Eine Begründung für die Abweichung ist nicht erforderlich.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 12.05.2026 |
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Rechtsprechung zu § 42 VgV
129 Entscheidungen zu § 42 VgV in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren im Rahmen eines EU-weiten ...
- OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
"Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
DB Regio AG erringt Teilerfolg - Land muss ein Vergabeverfahren im ...
- OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung ...
Zum selben Verfahren:
- VK Bund, 29.04.2021 - VK 2-05/21
Antragsbefugnis des drittplatzierten Bieters; Eignungsleihe als Unterfall des ...
- VK Bund, 29.04.2021 - VK 2-05/21
- VK Niedersachsen, 02.08.2018 - VgK-29/18
Was ist wann und wie zu dokumentieren?
- VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK
Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!
- VK Thüringen, 31.01.2020 - 250-4003-15476/2019-E-010-EA
Leistung funktional beschrieben: Preis darf nicht alleiniges Zuschlagskriterium ...
- VK Berlin, 16.11.2023 - VK-B1-7/22
Wann liegt ein ausschlusswürdiges Unterkostenangebot vor?
- OLG Düsseldorf, 05.03.2025 - Verg 33/24
Ausschluss eines Angebots in einem Vergabeverfahren
Querverweise
Auf § 42 VgV verweisen folgende Vorschriften:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)