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   OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21   

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OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21 (https://dejure.org/2021,43541)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.10.2021 - 54 Verg 5/21 (https://dejure.org/2021,43541)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 54 Verg 5/21 (https://dejure.org/2021,43541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer Vergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr Substantiierung der Darlegung einer Rechtsverletzung Begriff der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    DB Regio AG erringt Teilerfolg - Land muss ein Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr fortführen

  • bund.de PDF (Kurzinformation)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    SPNV: Referenz Dienstleistungsauftrag schließt Eigenleistung aus

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    DB Regio AG erringt Teilerfolg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21

    "Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Die Antragstellerin trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (Senatsaktenzeichen 54 Verg 4/21) notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1).

    Nach dem Beschluss des Senats vom 5. Juli 2021 (Az. 54 Verg 4/21 und 54 Verg 5/21) über den Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie den Antrag auf Akteneinsicht hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 25. August 2021 ihren Nachprüfungsantrag im Hinblick auf das Los Ost (Los 1) und das Los Ost-West (Los 3) zurückgenommen.

    Die Beigeladene zu 1) hatte mit Anwaltsschriftsatz vom 27. Mai 2021 (Bl. 219 - 238 der Akte 54 Verg 4/21) für beide Verfahren (also auch das Verfahren 54 Verg 4/21) in der Sache vorgetragen und mit Schriftsatz vom 8. Juli 2021 (Bl. 256 d.A.) in dem hiesigen Verfahren den Antrag angekündigt:.

    Die Beigeladene zu 3) hatte in beiden Verfahren (also auch in dem Verfahren 54 Verg 4/21) mit Schriftsatz vom 4. Mai 2021 ihre anwaltliche Vertretung angekündigt und mit Schriftsatz vom 12. Juli 2021 (Bl. 263 d.A.) in dem hiesigen Verfahren beantragt,.

    Kostenentscheidung für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, für das hiesige Verfahren der sofortigen Beschwerde sowie für das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (Aktenzeichen 54 Verg 4/21).

    c) Der Senat hat auch über die Kosten des von der Antragstellerin eingeleiteten Verfahrens gemäß § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zum Aktenzeichen 54 Verg 4/21 zu entscheiden.

    Die Antragstellerin hat ferner die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zu tragen, nachdem sich die Beigeladene zu 1) - bezogen auf das Los Ost - mit dem umfangreichen Vortrag in dem Schriftsatz vom 27. Mai 2021 aktiv zu beiden Senatsaktenzeichen und damit auch in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (54 Verg 4/21) auf Seiten der Antragsgegner an dem Verfahren beteiligt hat.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Erforderlich ist, dass ein Unternehmen mit Interesse am Auftrag eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB schlüssig aufzeigt (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 12).

    Nach der vom Senat geteilten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16) ist § 60 Abs. 2 VgV unter gewissen Voraussetzungen bieterschützend; Mitbewerber haben dann einen Anspruch auf Durchführung einer Prüfung nach § 60 Abs. 2 VgV.

    Zu der schlüssigen Darlegung einer Rechtsverletzung bei dem Drohen des Zuschlags auf ein Angebot mit einem Preis, den der Antragsteller nach Maßgabe von § 60 Abs. 1 VgV für unangemessen niedrig hält, gehört die Darlegung die Unangemessenheit des Preises indizierender Umstände, wobei es sich hierbei regelmäßig um die Höhe des beanstandeten Preises und dessen Abstand zum nächstgünstigen Angebot handeln wird (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 12, 13 f, 21).

    Diese Aufgreifschwelle liegt nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte regelmäßig, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls Aufklärungsbedarf auch bei einem geringeren Abstand begründen, bei einem Abstand von 20 % der Gesamtauftragssumme zum nächstplatzierten Bieter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012 - Verg 61/11; OLG München, Beschluss vom 25. September 2014 - Verg 10/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom VII Verg 17/17, juris Rn. 42; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 17 Verg 6/18, juris Rn. 40 f.: Untergrenze von 20 % im Hinblick auf besondere Umstände, die auch bei geringeren Abständen im Einzelfall Aufklärungsbedarf indizieren könnten; bei einer Differenz von 30 % offen gelassen von: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 15).

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Ob hiernach (geltend gemachte) Vergabeverstöße präkludiert sind, ist für jede erhobene Rüge eines Vergabeverstoßes gesondert zu prüfen (OLG Celle, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 13 Verg 3/08, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14, juris Rn. 24; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18, juris Rn. 69).

    Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einem Vergleich mit dem Text der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen ohne Weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder ein Unternehmen zu leiten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 47 f; OLG Sachsen-Anhalt, 7 Verg 6/16, juris Rn. 53 ff; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 11 Verg. 11/14, juris Rn. 61 f; 2. VK des Landes Hessen, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 69 d VK 36/2014, juris Rn. 57 f.; OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 13 Verg 3/11; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. Januar 2014 - VK 2 - 118/13; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. September 2013 - 9 Verg 3/13 - jeweils juris).

    Es ist ein objektiver Maßstab anzulegen, wonach es darauf ankommt, ob ein sorgfältig handelnder Unternehmer, der mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist, den Wettbewerbsverstoß ohne besonderen Rechtsrat erkennen kann (Senat, Beschluss vom 12. November 2020 - 54 Verg 2/20, Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18, Rn. 90 bei juris).

  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Die Behörde hat bei der Festlegung der Unterauftragnehmerquote ein Ermessen, das bei einer Selbsterbringungsquote von 70 % nicht fehlerhaft ausgeübt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2016 - C-292/15 = NZBau 2017, 48, 51 Rn. 55 ff.).

    Insbesondere fehlt jede Darlegung, dass die Antragsgegnerin ihr weites Ermessen, die Vergabe von Unteraufträgen zu beschränken oder zuzulassen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2016 - C-292/15, Rn. 51 ff), mit den Regelungen in Ziffer 8.5.2.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Ob hiernach (geltend gemachte) Vergabeverstöße präkludiert sind, ist für jede erhobene Rüge eines Vergabeverstoßes gesondert zu prüfen (OLG Celle, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 13 Verg 3/08, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14, juris Rn. 24; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18, juris Rn. 69).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Für die Frage, welcher Erklärungswert dem Inhalt von Vergabeunterlagen zukommt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu entscheiden und dabei auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also eines abstrakt bestimmten Adressatenkreises, abzustellen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13, Rn. 31; BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10, Rn. 9; Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 Verg 7/14, Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Diese Aufgreifschwelle liegt nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte regelmäßig, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls Aufklärungsbedarf auch bei einem geringeren Abstand begründen, bei einem Abstand von 20 % der Gesamtauftragssumme zum nächstplatzierten Bieter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012 - Verg 61/11; OLG München, Beschluss vom 25. September 2014 - Verg 10/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom VII Verg 17/17, juris Rn. 42; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 17 Verg 6/18, juris Rn. 40 f.: Untergrenze von 20 % im Hinblick auf besondere Umstände, die auch bei geringeren Abständen im Einzelfall Aufklärungsbedarf indizieren könnten; bei einer Differenz von 30 % offen gelassen von: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Beruft sich ein Bieter auf seine Branchen- oder Marktkenntnis, liegt keine bloße Behauptung ins Blaue hinein vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, Verg 58/10, Rn. 53 f. bei juris; Senat, aaO).
  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Der Senat wird den Streitwert für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB festsetzen, wenn der Bundesgerichtshof zu dem von dem Senat beabsichtigten Vorlagebeschluss nach § 179 Abs. 2 GWB (vgl. zum Erfordernis einer Divergenzvorlage auch bei Fragen der Streitwertfestsetzung: BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, Rn. 3) zu der Berücksichtigung "durchlaufender Kosten" bei der Streitwertbemessung Stellung genommen haben wird.
  • OLG Jena, 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

    Straßenbahnprogramm - Europaweite Ausschreibung: Inhaltliche Abänderung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
    Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einem Vergleich mit dem Text der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen ohne Weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder ein Unternehmen zu leiten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18 Rn. 47 f; OLG Sachsen-Anhalt, 7 Verg 6/16, juris Rn. 53 ff; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 11 Verg. 11/14, juris Rn. 61 f; 2. VK des Landes Hessen, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 69 d VK 36/2014, juris Rn. 57 f.; OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 13 Verg 3/11; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. Januar 2014 - VK 2 - 118/13; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. September 2013 - 9 Verg 3/13 - jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • OLG Schleswig, 12.11.2020 - 54 Verg 2/20

    Fahrzeugreserve - (Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion von Rügen in einem

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 10/14

    Vergabeverfahren: Aufgreifschwelle bei 20% Preisabstand; Berücksichtigung nur des

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

  • OLG Celle, 16.06.2011 - 13 Verg 3/11

    Ausschluss eines Angebots bei Fehlen von Nachweisen und Erklärungen für eine

  • OLG Frankfurt, 16.02.2015 - 11 Verg 11/14

    Vergaberecht: Keine Verbindlichkeit zur Vorgabe sog. "Punktekorridore"

  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18

    Vergabefehler: unterbliebener Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen unangemessen

  • OLG Schleswig, 30.04.2015 - 1 Verg 7/14

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung der Abfuhr von

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - Verg 79/04

    Keine Gebührenerhöhung wegen mehrerer Auftraggeber

  • OLG Celle, 31.07.2008 - 13 Verg 3/08

    Gesonderte Zulässigkeitsprüfung jeder einzelnen Rüge bei Erhebung mehrerer Rügen

  • VK Bund, 14.01.2014 - VK 2-118/13

    Nachprüfungsverfahren: Baumaßnahmen

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - Verg 33/07

    Erfallen der Erhöhungsgebühr im Vergabeverfahren

  • OLG München, 08.03.2016 - Verg 1/16

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer bei Rücknahme des Antrags im

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2007 - 17 Verg 2/06

    Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Verkehrsunternehmen zur Durchführung

  • VK Hessen, 15.12.2014 - 69d-VK-36/14
  • OLG Schleswig, 03.06.2020 - 54 Verg 1/20

    Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde hat entscheidendes Gewicht!

  • OLG Celle, 10.10.2018 - 13 Verg 6/18

    Streit über die Vergabe des S-Bahn-Schienennetzes Hannover - Antrag auf

  • OLG Frankfurt, 18.07.2017 - 11 Verg 7/17

    Leistungsfähigkeit eines Fernbuslinienunternehmens bei der Ausschreibung von

  • OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22

    Vergabeverfahren: Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in

    Dabei ist zu beachten, dass ein Durchschnittsbieter im oben dargestellten Sinne weder umfassend die vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung noch im Einzelnen die Rechtsprechung zur Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen kennen muss (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 54 Verg 5/21 -, juris, Rdnr. 293; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Naumburg, a.a.O., Rdnr. 57, m.w.N.).
  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 14/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines in der Rangfolge weit hinten

    Ein Bieter darf im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, reine Vermutungen reichen dagegen nicht aus (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. August 2022, Verg 18/21, juris Rn. 67; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2021, 54 Verg 5/21, juris Rn. 264 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. März 2021, Verg 9/21, NZBau 2021, 632 [juris Rn. 42] und Beschluss vom 1. April 2020, Verg 30/19, NZBau 2020, 739 [juris Rn. 41] jeweils m. w. N.).

    Regelmäßig wird es sich dabei um die Höhe des beanstandeten Preises und den Abstand zum eigenen bzw. zum nächstgünstigen Angebot handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16, BGHZ 214, 11 Rn. 12 f.; BayObLG, Beschluss vom 31. August 2022, Verg 18/21, juris Rn. 68; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2021, 54 Verg 5/21, juris Rn. 267 jeweils m. w. N.).

  • VK Südbayern, 06.07.2022 - 3194.Z3-3_01-21-72

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Laufendes Nachprüfungsverfahren,

    Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einem Vergleich mit dem Text der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen ohne Weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder ein Unternehmen zu leiten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.10.2021 - 54 Verg 5/21).
  • VK Berlin, 24.01.2023 - VK-B2-35/22

    Nachforderung fehlender Unterlagen ist kein Muss!

    Dabei ist nach zutreffender Ansicht ein objektiver Maßstab anzulegen, wonach es darauf ankommt, ob ein sorgfältig handelnder Unternehmer, der mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist, den geltend gemachten Vergabeverstoß ohne besonderen Rechtsrat erkennen kann (statt vieler OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 54 Verg 5/21, NZBau 2022, 114, 121).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2022 - 2 VK 5/21

    Zahlung eines Transaktionsentgelts ist vergaberechtlich unzulässig!

    Ein aufzuklärendes ungewöhnlich niedriges Angebot, das eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Auftraggebers auslösen könnte, liegt damit nicht vor (vgl. OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21).
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