Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
| Abschnitt 3 - Sofortige Beschwerde (§§ 171 - 184) |
(1) Hat die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt, hat die sofortige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer.
(2) Hat die Vergabekammer dem Antrag auf Nachprüfung durch Untersagung des Zuschlags stattgegeben, so unterbleibt dieser, solange nicht das Beschwerdegericht die Entscheidung der Vergabekammer nach § 176 oder § 178 aufhebt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 12.05.2026 | |
| 02.04.2020 | Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik | 25.03.2020 | |
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vorschriften § 176Vorabentscheidung über den Zuschlag § 177(weggefallen) § 178Beschwerde-
entscheidung § 179Bindungswirkung und Vorlagepflicht § 180Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 181Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 182Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 183Korrekturmechanismus der Kommission § 184Unterrichtungs-
pflichten der Nachprüfungs-
instanzen
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Rechtsprechung zu § 173 GWB
292 Entscheidungen zu § 173 GWB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 18.06.2026 - Verg 5/26
Dienstleistungskonzession, Primärrechtsschutz, Interessenabwägung, aufschiebende ...
- OLG Düsseldorf, 18.05.2026 - Verg 6/26
Vergaberecht - "Beschleunigte sofortige Beschwerde" verfassungswidrig
- KG, 04.06.2025 - Verg 6/24
Krankenhausinformationssystem - Bestimmung des Beschaffungsbedarfs und Zulassung ...
- OLG Schleswig, 21.11.2025 - 54 Verg 4/25
SPNV-Lose - Vergaberecht: Teilaufhebung der Ausschreibung für ein Vergabelos; ...
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- OLG Naumburg, 30.03.2022 - 7 Verg 2/22
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Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 - 3 O 76/24
Kostenfestsetzung bei einer Verweisung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 - 3 O 76/24
- OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - Verg 50/18
Aufschiebende Wirkung ist nach Ablauf von zwei Wochen wiederherstellbar!
- OLG Schleswig, 08.02.2024 - 54 Verg 7/23
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer zur Vergabe eines ...
- OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23
Querverweise
Auf § 173 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 50 (Bestimmte Beschwerdeverfahren)