Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
| Abschnitt 3 - Sofortige Beschwerde (§§ 171 - 184) |
(1) 1Vor dem Beschwerdegericht müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt vertreten lassen.
(2) 1Die §§ 65, 69 bis 72 mit Ausnahme der Verweisung auf § 227 Absatz 3 der Zivilprozessordnung, § 75 Absatz 1 bis 3, § 76 Absatz 1 und 6, die §§ 165 und 167 Absatz 2 Satz 1 sind entsprechend anzuwenden. 2Die mündliche Verhandlung kann als Videoverhandlung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 12.05.2026 | |
| 19.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) | 18.01.2021 | |
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vorschriften § 176Vorabentscheidung über den Zuschlag § 177(weggefallen) § 178Beschwerde-
entscheidung § 179Bindungswirkung und Vorlagepflicht § 180Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 181Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 182Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 183Korrekturmechanismus der Kommission § 184Unterrichtungs-
pflichten der Nachprüfungs-
instanzen
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Rechtsprechung zu § 175 GWB
584 Entscheidungen zu § 175 GWB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 24.08.2026 - 19 Verg 2/26
Feststellungsantrag setzt zulässigen Nachprüfungsantrag voraus!
- OLG Rostock, 06.05.2026 - 17 Verg 4/26
Rücknahme der Beschwerde und Kostenentscheidung
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- OLG Rostock, 17.04.2026 - 17 Verg 4/26
Elektronischer Rechtsverkehr im Beschwerdeverfahren
- OLG Rostock, 17.04.2026 - 17 Verg 4/26
- OLG Düsseldorf, 29.04.2026 - Verg 27/25
- OLG Rostock, 24.04.2026 - 17 Verg 1/26
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- OLG Jena, 02.10.2024 - Verg 5/24
- VK Bund, 15.07.2026 - VK 1-59/26
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- OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23
Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in einem Vergabenachprüfgungsverfahren ...
Querverweise
Auf § 175 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Nachprüfungsverfahren
- Sofortige Beschwerde
- § 176 (Vorabentscheidung über den Zuschlag)