Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
Abschnitt 3 - Sofortige Beschwerde (§§ 171 - 184) |
(1) 1Vor dem Beschwerdegericht müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt vertreten lassen.
(2) Die §§ 65, 69 bis 72 mit Ausnahme der Verweisung auf § 227 Absatz 3 der Zivilprozessordnung, § 75 Absatz 1 bis 3, § 76 Absatz 1 und 6, die §§ 165 und 167 Absatz 2 Satz 1 sind entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) vom 18.01.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
19.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) | 18.01.2021 | |
18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vorschriften § 176Vorabentscheidung über den Zuschlag § 177Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts § 178Beschwerde-
entscheidung § 179Bindungswirkung und Vorlagepflicht § 180Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 181Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 182Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 183Korrekturmechanismus der Kommission § 184Unterrichtungs-
pflichten der Nachprüfungs-
instanzen
Rechtsprechung zu § 175 GWB
305 Entscheidungen zu § 175 GWB in unserer Datenbank:
- KG, 11.05.2022 - Verg 5/21
Geschwärzter Vortrag wird nicht berücksichtigt!
- OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
Voraussetzungen einer Gesamtvergabe trotz Möglichkeit einer Fachlosbildung?
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!
- OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20
- OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 11 Verg 6/21
Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für hessische Schulen
- OLG Düsseldorf, 20.06.2017 - Verg 36/16
Drohne
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16
Umfang des rechtlichen Gehörs im Vergabeverfahren
- OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16
- OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
Partei ist informiert: Kein gerichtlicher Hinweis erforderlich!
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?
- OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
- OLG Celle, 18.11.2021 - 13 Verg 6/21
Zur Auslegung von Leistungsverzeichnissen (hier: für interaktive Schultafeln)
- OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 1/22
Zur Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens bei der ...
Querverweise
Auf § 175 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Nachprüfungsverfahren
- Sofortige Beschwerde
- § 176 (Vorabentscheidung über den Zuschlag)