Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 3 - Verfahren (§§ 54 - 96) |
| Kapitel 1 - Verwaltungssachen (§§ 54 - 80) |
| Abschnitt 2 - Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren (§§ 63 - 72) |
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten entsprechend
| 1. | die Vorschriften der §§ 169 bis 201 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung sowie über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren; | |
| 2. | die Vorschriften der Zivilprozessordnung über Ausschließung und Ablehnung eines Richters, über Prozessbevollmächtigte und Beistände, über die Zustellung von Amts wegen, über Ladungen, Termine und Fristen, über die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien, über die Verbindung mehrerer Prozesse, über die Erledigung des Zeugen- und Sachverständigenbeweises sowie über die sonstigen Arten des Beweisverfahrens, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Frist sowie über den elektronischen Rechtsverkehr. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) vom 18.01.2021
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) | 18.01.2021 |
verfahren, Beteiligtenfähigkeit § 64Anwaltszwang § 65Mündliche Verhandlung § 66Aufschiebende Wirkung § 67Anordnung der sofortigen Vollziehung § 68Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfs-
verfahren § 69Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 70Akteneinsicht § 71Kostentragung und -festsetzung § 71a(weggefallen) § 72Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungs-
gesetzes und der Zivilprozessordnung
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Rechtsprechung zu § 72 GWB
170 Entscheidungen zu § 72 GWB in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 21.07.2026 - Kart 5/25
Anordnung derr aufschiebenden Wirkung gegen ergangegnen Auskunftsbeschluss ...
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19
Veröffentlichung von tatbeteiligten Dritten im wettbewerbsrechtlichen ...
- BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 - Kart 7/25
Anordnung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Presseunternehmens gegen ...
- OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23
Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in einem Vergabenachprüfgungsverfahren ...
- BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20
Wasserpreise Gießen - Kartellverstoß: Ermessen der Kartellbehörde bezüglich ...
- OLG Frankfurt, 04.02.2019 - WpÜG 3/16
Zu den Voraussetzungen einer Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren
- OLG Frankfurt, 16.06.2026 - 11 Verg 2/26
Rüge außervergaberechtlicher Normen im kartellvergaberechtlichen ...
- OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
"Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!
- BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
Kartellverwaltungsverfahren wegen Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens ...
Querverweise
Auf § 72 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Nachprüfungsverfahren
- Sofortige Beschwerde
- § 175 (Verfahrensvorschriften)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Allgemeine Grundsätze
- § 69 (Anwendungsbereich)
- Organisation der Krankenkassen
- Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen
- Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
- § 158 (Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 202