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   OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21   

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https://dejure.org/2021,46741
OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,46741)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.07.2021 - 54 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,46741)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - 54 Verg 4/21 (https://dejure.org/2021,46741)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    So habe der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2017 (X ZB 10/16) zu Unterkostenangeboten anerkannt, dass ein Bieter in derartigen Situationen nur in begrenztem Umfang bestimmte Indizien vortragen könne, weil er aufgrund des Geheimwettbewerbs den Angebotsinhalt der Mitbewerber nicht kenne und nicht können dürfe.

    Erforderlich ist, dass ein Unternehmen mit Interesse am Auftrag eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB schlüssig aufzeigt (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 12).

    Nach der vom Senat geteilten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16) ist § 60 Abs. 2 GWB unter gewissen Voraussetzungen bieterschützend; Mitbewerber haben dann einen Anspruch auf Durchführung einer Prüfung nach § 60 Abs. 2 VgV.

    Zu der schlüssigen Darlegung einer Rechtsverletzung bei dem Drohen des Zuschlags auf ein Angebot mit einem Preis, den der Antragsteller nach Maßgabe von § 60 Abs. 1 VgV für unangemessen niedrig hält, gehört die Darlegung von die Unangemessenheit des Preises indizierender Umstände, wobei es sich hierbei regelmäßig um die Höhe des beanstandeten Preises und dessen Abstand zum nächstgünstigen Angebot handeln wird (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 12, 13 f, 21).

    Diese Aufgreifschwelle liegt nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte regelmäßig, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls Aufklärungsbedarf auch bei einem geringeren Abstand begründen, bei einem Abstand von 20 % der Gesamtauftragssumme zum nächstplatzierten Bieter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012 - Verg 61/11; OLG München, Beschluss vom 25. September 2014 - Verg 10/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom Verg 17/17; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 17 Verg 6/18: Untergrenze von 20 % im Hinblick auf besondere Umstände, die auch bei geringeren Abständen im Einzelfall Aufklärungsbedarf indizieren könnten; bei einer Differenz von 30 % offen gelassen von: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 15).

    Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 39 m.w.N.; vgl. jetzt auch die Legaldefinition in § 2 Nr. 1 GeschGehG).

    Zugunsten des Akteneinsicht begehrenden Beteiligten ist zu berücksichtigen, dass es ihm regelmäßig erst die Kenntnis dieser Informationen ermöglicht, durch detailliertes und von der eigenen Sachkunde getragenes Vorbringen etwa zu der Preisbildung beim ungewöhnlich günstigen Angebot zum richtigen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens und damit mittelbar auch zu einer vergaberechtskonformen Zuschlagserteilung beizutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 48 - 50).

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Nach der Rechtsprechung - auch des Senats (Beschlüsse vom 12. November 2020 - 54 Verg 2/20 und vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18) - seien Vergaberechtsverstöße nicht nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB erkennbar, wenn nur ein Experte oder Fachmann nach genauerem Studium den in Rede stehenden Verstoß feststellen könne, sondern erst dann, wenn der Vergaberechtsverstoß so offensichtlich sei, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebotes oder seiner Bewerbung auffallen müsse.

    Ob hiernach (geltend gemachte) Vergabeverstöße präkludiert sind, ist für jede erhobene Rüge eines Vergabeverstoßes gesondert zu prüfen (OLG Celle, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 13 Verg 3/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14; OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18).

    Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einem Vergleich mit dem Text der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen ohne Weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder ein Unternehmen zu leiten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18; OLG Sachsen-Anhalt, 7 Verg 6/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 11 Verg. 11/14; VK Hessen, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 69d-VK-36/2014; OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 13 Verg 3/11; VK Bund, Beschluss vom 14. Januar 2014 - VK 2-118/13; OLG Jena, Beschluss vom 16. September 2013 - 9 Verg 3/13 -).

    Es ist ein objektiver Maßstab anzulegen, wonach es darauf ankommt, ob ein sorgfältig handelnder Unternehmer, der mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist, den Wettbewerbsverstoß ohne besonderen Rechtsrat erkennen kann (OLG Schleswig, Beschluss vom 12. November 2020 - 54 Verg 2/20, OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens habe, dürfe er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines oft nur beschränkten Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten dürfe, etwa wenn es um Vergabeverstöße gehe, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielten oder das Angebot eines Mitbewerbers beträfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2020 - Verg 20/19).

    Der Auftraggeber müsse aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter nach § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GWB auch überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot zugesagten Verpflichtungen überhaupt einhalten könnten, wenn die Umstände des Einzelfalls Zweifel an der Plausibilität der Leistungsversprechen begründeten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2020 - Verg 20/19).

    Der Antragsteller muss daher schon vor der Rüge zumutbare Erkenntnisquellen ausschöpfen und, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2020, Verg 20/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 54 Verg 1/20).

  • OLG Schleswig, 12.11.2020 - 54 Verg 2/20

    Fahrzeugreserve - (Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion von Rügen in einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes dürften die Anforderungen an die Bieter hinsichtlich der Rüge von Rechtsverletzungen nicht überspannt werden, es sei ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2020 - 54 Verg 2/20).

    Nach der Rechtsprechung - auch des Senats (Beschlüsse vom 12. November 2020 - 54 Verg 2/20 und vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18) - seien Vergaberechtsverstöße nicht nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB erkennbar, wenn nur ein Experte oder Fachmann nach genauerem Studium den in Rede stehenden Verstoß feststellen könne, sondern erst dann, wenn der Vergaberechtsverstoß so offensichtlich sei, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebotes oder seiner Bewerbung auffallen müsse.

    Es ist ein objektiver Maßstab anzulegen, wonach es darauf ankommt, ob ein sorgfältig handelnder Unternehmer, der mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist, den Wettbewerbsverstoß ohne besonderen Rechtsrat erkennen kann (OLG Schleswig, Beschluss vom 12. November 2020 - 54 Verg 2/20, OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18).

  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Die Behörde hat bei der Festlegung der Unterauftragnehmerquote ein Ermessen, das bei einer Selbsterbringungsquote von 70 % nicht fehlerhaft ausgeübt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2016 - Rs. C-292/15 = NZBau 2017, 48, 51 Rn. 55 ff.).

    Insbesondere fehlt jede Darlegung, dass die Antragsgegnerin ihr weites Ermessen, die Vergabe von Unteraufträgen zu beschränken oder zuzulassen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2016 - C-292/15, Rn. 51 ff), mit den Regelungen in Ziffer 8.5.2.

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Der Verweis auf die eigene Kalkulation und den Kalkulationsvorteil, den sie als Bestandsbetreiberin habe, genüge entgegen den der Auffassung der Kammer für die Substantiierung der Rüge (vgl. allg. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2016 - Verg 37/14).

    Ob dies in dem von der Beschwerde zitierten Beschuss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 17. Februar 2016 - Verg 37/14) im Einzelfall anders war, weil die Aufgreifschwelle erreicht war (vgl. OLG Düsseldorf, aaO.), bedarf insoweit keiner Entscheidung.

  • VK Hessen, 22.07.2020 - 69d-VK-33/19

    Preisaufklärung auch unterhalb der Aufgreifschwelle!

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Die Rechtsprechung knüpfe hieran nur minimale Voraussetzungen (VK Hessen, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 69 d-VK 33/2019).

    Dass sie die konkrete Herkunft dieser Information im Rahmen der Rüge nicht offengelegt habe, stehe ihrer Antragsbefugnis nicht entgegen (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 69d-VK-33/2019).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Hieran hat sich durch den Erlass der Richtlinie 2014/24 nichts geändert (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016 - C-27/15, Rn. 24 - 28).
  • OLG Jena, 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

    Straßenbahnprogramm - Europaweite Ausschreibung: Inhaltliche Abänderung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einem Vergleich mit dem Text der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen ohne Weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder ein Unternehmen zu leiten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18; OLG Sachsen-Anhalt, 7 Verg 6/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 11 Verg. 11/14; VK Hessen, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 69d-VK-36/2014; OLG Celle, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 13 Verg 3/11; VK Bund, Beschluss vom 14. Januar 2014 - VK 2-118/13; OLG Jena, Beschluss vom 16. September 2013 - 9 Verg 3/13 -).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21
    Ob hiernach (geltend gemachte) Vergabeverstöße präkludiert sind, ist für jede erhobene Rüge eines Vergabeverstoßes gesondert zu prüfen (OLG Celle, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 13 Verg 3/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14; OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 54 Verg 3/18).
  • OLG Schleswig, 03.06.2020 - 54 Verg 1/20

    Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde hat entscheidendes Gewicht!

  • OLG Frankfurt, 30.10.2008 - 11 Verg 15/08

    Rücknahme der Verfahrensaufhebung und des Ausschlusses des Bieters

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 Verg 1/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

  • OLG Celle, 31.07.2008 - 13 Verg 3/08

    Gesonderte Zulässigkeitsprüfung jeder einzelnen Rüge bei Erhebung mehrerer Rügen

  • OLG Schleswig, 30.04.2015 - 1 Verg 7/14

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung der Abfuhr von

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

  • VK Südbayern, 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14

    Ab wann läuft die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB?

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

  • OLG Celle, 16.06.2011 - 13 Verg 3/11

    Ausschluss eines Angebots bei Fehlen von Nachweisen und Erklärungen für eine

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

  • OLG München, 30.10.2019 - Verg 22/19

    Vergabeverfahren: Rechtsschutzvoraussetzungen für einen Antrag auf Verlängerung

  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Sachsen, 10.03.2015 - 1/SVK/044-14

    Keine Aufteilung gesamtheitlicher Referenzanforderung in einzelne

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 10/14

    Vergabeverfahren: Aufgreifschwelle bei 20% Preisabstand; Berücksichtigung nur des

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

  • VK Hessen, 15.12.2014 - 69d-VK-36/14
  • OLG Frankfurt, 16.02.2015 - 11 Verg 11/14

    Vergaberecht: Keine Verbindlichkeit zur Vorgabe sog. "Punktekorridore"

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

  • VK Bund, 14.01.2014 - VK 2-118/13

    Nachprüfungsverfahren: Baumaßnahmen

  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18

    Vergabefehler: unterbliebener Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen unangemessen

  • OLG Naumburg, 27.05.2010 - 1 Verg 1/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes im

  • OLG Schleswig, 12.12.2018 - 54 Verg 1/18

    Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg müssen über die Auftragsvergabe für

  • OLG Naumburg, 30.03.2020 - 7 Verg 1/20

    Gaslieferung - Vergabeverfahren für Gaslieferungen in Sachsen-Anhalt: Fehlende

  • VK Bund, 29.07.2019 - VK 1-47/19

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 18.11.2013 - VK 1-99/13

    Nachprüfungsverfahren: Gebäude- und Glasreinigung

  • OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21

    DB Regio AG erringt Teilerfolg - Land muss ein Vergabeverfahren im

    Die Antragstellerin trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (Senatsaktenzeichen 54 Verg 4/21) notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1).

    Nach dem Beschluss des Senats vom 5. Juli 2021 (Az. 54 Verg 4/21 und 54 Verg 5/21) über den Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie den Antrag auf Akteneinsicht hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 25. August 2021 ihren Nachprüfungsantrag im Hinblick auf das Los Ost (Los 1) und das Los Ost-West (Los 3) zurückgenommen.

    Die Beigeladene zu 1) hatte mit Anwaltsschriftsatz vom 27. Mai 2021 (Bl. 219 - 238 der Akte 54 Verg 4/21) für beide Verfahren (also auch das Verfahren 54 Verg 4/21) in der Sache vorgetragen und mit Schriftsatz vom 8. Juli 2021 (Bl. 256 d.A.) in dem hiesigen Verfahren den Antrag angekündigt:.

    Die Beigeladene zu 3) hatte in beiden Verfahren (also auch in dem Verfahren 54 Verg 4/21) mit Schriftsatz vom 4. Mai 2021 ihre anwaltliche Vertretung angekündigt und mit Schriftsatz vom 12. Juli 2021 (Bl. 263 d.A.) in dem hiesigen Verfahren beantragt,.

    Kostenentscheidung für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, für das hiesige Verfahren der sofortigen Beschwerde sowie für das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (Aktenzeichen 54 Verg 4/21).

    c) Der Senat hat auch über die Kosten des von der Antragstellerin eingeleiteten Verfahrens gemäß § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zum Aktenzeichen 54 Verg 4/21 zu entscheiden.

    Die Antragstellerin hat ferner die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zu tragen, nachdem sich die Beigeladene zu 1) - bezogen auf das Los Ost - mit dem umfangreichen Vortrag in dem Schriftsatz vom 27. Mai 2021 aktiv zu beiden Senatsaktenzeichen und damit auch in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB (54 Verg 4/21) auf Seiten der Antragsgegner an dem Verfahren beteiligt hat.

  • VK Rheinland, 26.04.2022 - VK 43/21

    Manipulationsanfälliges Wertungssystem ist zu rügen!

    Dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller behauptet, er sei bei der Kalkulation seines Angebotes "bis an die Schmerzgrenze" gegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.06.2021 - Verg 48/20, BA S. 9; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 05.07.2021 - 54 Verg 4/21, ibr-online S. 49 f.).
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