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   VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23   

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VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23 (https://dejure.org/2023,45460)
VK Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2023 - VK 3-30/23 (https://dejure.org/2023,45460)
VK Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - VK 3-30/23 (https://dejure.org/2023,45460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 160 GWB; § 97 Abs. 4 GWB; § 3b Abs. 3 Nr. 5 VOB/A-EU
    Rügepräklusion, Erkennbarkeit von Vergaberechtsverstößen, Losvergabe, Änderung von Mindestanforderungen, Auslegung von Vergabeunterlagen, Aufgreifen von Amts wegen, Nachdokumentation; Kostentragungslast bei Obsiegen

  • ibr-online

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (60)

  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift setzt (i.) einerseits die Erkennbarkeit der maßgeblichen Tatsachen, (ii.) andererseits die Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20 und OLG München, Beschluss vom 22.10.2015, Verg 5/15).

    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Insoweit kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bewerbers an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters (BGH, Beschluss, vom 07.01.2014, X ZB 15/13 und BGH, Beschl. vom 03.04.2012, X ZR 130/10, sowie BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 und Beschluss vom 26.05.2023, Verg 2/23 und VK Westfalen, Beschluss vom 15.08.2023, VK 3 - 18/23 mwN).

    Allein maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 und Beschluss vom 03.06.2022, Verg 7/22; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5.11.2019, 11 Verg 4/19).

    Während der Rügetatbestand in Ziffer 1 explizit auf den Erkenntnisstand des konkreten Bieters abstellt, wird die individuelle Ausprägung in den Ziffern 2 und 3 nicht wiederholt, also keine Erkennbarkeit "für den Antragsteller", sondern nur die (generelle) Erkennbarkeit anhand der Bekanntmachung beziehungsweise der Vergabeunterlagen gefordert (vgl. zum Ganzen auch jüngst und instruktiv: BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22).

    Unter dem Begriff "Fachlos" werden solche Leistungen verstanden, die von einem bestimmten Handwerks- oder Gewerbebetrieb ausgeführt werden, daher einem bestimmten Fachgebiet zugeordnet werden können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22).

    Maßgeblich ist insoweit eine hinreichende Abgrenzbarkeit (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2022, 15 Verg 2/22; OLG München, Beschluss vom 09.04.2015, Verg 1/15; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2013, 2 Verg 8/12).

    Darüber hinaus muss ein durchschnittlich fachkundiger Bieter unter der Anwendung der üblichen Sorgfalt auch erkennen, dass es für eine bestimmte Teilleistung einen eigenständigen Anbietermarkt gibt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22).

    Zwar ist ein durchschnittlich fachkundiger Bieter unter Anwendung der üblichen Sorgfalt nicht verpflichtet, zunächst selbst eine Markterkundung durchzuführen, um sich Klarheit über das Bestehen eines speziellen Anbietermarkts und damit verbunden die Pflicht zur Fachlosbildung zu verschaffen (vgl. hierzu auch: BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22).

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Bei der Überprüfung, ob und inwieweit die Bewertung der Angebote dem vorgegebenen Benotungssystem entspricht, sind bei der Überprüfung von den Nachprüfungsinstanzen analog § 175 Absatz 2 i. V. m. § 71 Absatz 1 Satz 3 GWB sämtliche in der Vergabedokumentation enthaltenen und der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers zugrundeliegenden Tatsachen, auch soweit diese wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit der Antragstellerin eines Nachprüfungsverfahrens nicht offenbart werden durften, zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023, VII-Verg 2/23 und Beschluss vom 16.10.2019, VII Verg 6/19).

    Insoweit kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bewerbers an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters (BGH, Beschluss, vom 07.01.2014, X ZB 15/13 und BGH, Beschl. vom 03.04.2012, X ZR 130/10, sowie BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 und Beschluss vom 26.05.2023, Verg 2/23 und VK Westfalen, Beschluss vom 15.08.2023, VK 3 - 18/23 mwN).

    Bei der Überprüfung, ob und inwieweit die Bewertung der Angebote dem vorgegebenen Benotungssystem entspricht, sind bei der Überprüfung von den Nachprüfungsinstanzen analog § 175 Absatz 2 i. V. m. § 71 Absatz 1 Satz 3 GWB sämtliche in der Vergabedokumentation enthaltenen und der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers zugrundeliegenden Tatsachen, auch soweit diese wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit der Antragstellerin eines Nachprüfungsverfahrens nicht offenbart werden durften, zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023, VII-Verg 2/23 und Beschluss vom 16.10.2019, VII Verg 6/19).

    Sie war im Übrigen nicht daran gehindert, im Laufe des Nachprüfungsverfahren ihre getroffene Wertungsentscheidung noch weiter zu begründen (vgl. hierzu statt vieler: (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023, VII-Verg 2/23 mwN.).

    Ein Nachschieben von Gründen ist möglich, wenn die Vergabestelle ihre Erwägungen im Laufe des Nachprüfungsverfahrens lediglich ergänzt und präzisiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023, VII-Verg 2/23 und Beschluss vom 10.02.2021, VII-Verg 23/20).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Ausnahmsweise können auch nicht gerügte Vergaberechtsverstöße, die den Antragsteller in seinen Rechten verletzen, durch die Vergabenachprüfungsinstanzen von Amts wegen aufgegriffen werden, wenn es sich insbesondere um solche Verstöße handelt, die schwerwiegend und offenkundig sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss 11.07.2018, Verg 24/18).

    Insoweit verweist die Beigeladene auf Rechtsprechung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2019, VII-Verg 47/18, und Beschluss vom 11.07.2018, VII Verg 24/18, sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 VII-Verg 49/11, VK Sachsen, Beschl. vom 09.12.2013, 1/SVK/035-13.

    Ausnahmsweise können auch nicht gerügte Vergaberechtsverstöße, die den Antragsteller in seinen Rechten verletzen, durch die Vergabenachprüfungsinstanzen von Amts wegen aufgegriffen werden, wenn es sich insbesondere um solche Verstöße handelt, die schwerwiegend und offenkundig sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss 11.07.2018, Verg 24/18).

    Anders mag der Fall bei fehlenden Eignungskriterien sein, bei denen die Gefahr besteht, dass ein - im wörtlichen Sinne - ungeeigneter Bieter den Zuschlag erhält (zum Aufgreifen von Eignungskriterien von Amts wegen: OLG Düsseldorf, Beschluss 11.07.2018, Verg 24/18).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

    Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift setzt (i.) einerseits die Erkennbarkeit der maßgeblichen Tatsachen, (ii.) andererseits die Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20 und OLG München, Beschluss vom 22.10.2015, Verg 5/15).

    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters bzw. Bewerbers abstellender Maßstab anzuwenden ist, wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, 15 Verg 8/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019, 17 Verg 8/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018, Verg 37/17, für einen subjektiven Maßstab: offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20 und Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15 sowie OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011,13 Verg 4/11).

  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Die Anforderungen an den schlüssigen Vortrag der Rechtsverletzung sind immer auch abhängig vom Informationsstand des Antragstellers zu beurteilen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021, 17 Verg 3/21).

    Die Substantiierungsanforderungen sind umso geringer, je weniger Informationen der Antragsteller hat und haben kann (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021, 17 Verg 3/21; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2019, Verg 9/19).

    Die Anforderungen an den schlüssigen Vortrag der Rechtsverletzung sind immer auch abhängig vom Informationsstand des Antragstellers zu beurteilen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021, 17 Verg 3/21).

  • OLG München, 24.03.2021 - Verg 12/20

    Vergabeverfahren: "Warenkorb" ist kein zulässiges Zuschlagskriterium

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters bzw. Bewerbers abstellender Maßstab anzuwenden ist, wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, 15 Verg 8/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019, 17 Verg 8/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018, Verg 37/17, für einen subjektiven Maßstab: offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20 und Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15 sowie OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011,13 Verg 4/11).

  • OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).

    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 15 Verg 2/20

    Recyclingquote

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).

    So hat der obsiegende Auftraggeber etwa auch dann die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn er den Antrag auf Nachprüfung durch eine unzureichende Information provoziert hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2020, Verg 5/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020, 15 Verg 2/20).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 37/17

    Dürfen fehlende Erfahrungen positiv gewertet werden?

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters bzw. Bewerbers abstellender Maßstab anzuwenden ist, wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, 15 Verg 8/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019, 17 Verg 8/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018, Verg 37/17, für einen subjektiven Maßstab: offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20 und Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15 sowie OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011,13 Verg 4/11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2014 - 2 A 104/12

    Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23
    Ein Verschulden im Sinne von § 155 Absatz 4 VwGO wird bejaht, wenn der Beteiligte unter Außerachtlassung der erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt durch sein Verhalten einen anderen Beteiligten oder das Gericht zu Prozesshandlungen oder Entscheidungen veranlasst hat, die an sich nicht erforderliche Kosten verursacht haben (OVG Münster, Beschluss vom 23.06.2014, 2 A 104/12).

    Ein Verschulden im Sinne von § 155 Absatz 4 VwGO wird bejaht, wenn der Beteiligte unter Außerachtlassung der erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt durch sein Verhalten einen anderen Beteiligten oder das Gericht zu Prozesshandlungen oder Entscheidungen veranlasst hat, die an sich nicht erforderliche Kosten verursacht haben (OVG Münster, Beschluss vom 23.06.2014, 2 A 104/12).

  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

  • OLG Frankfurt, 20.07.2023 - 11 Verg 3/23

    Anforderungen an die Rüge der Unauskömmlichkeit des Angebots des Mitbieters

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - Verg 47/18

    Ausschreibung im offenen Verfahren für den Abschluss eines Rahmenvertrages über

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2013 - Verg 9/13

    Berechtigung des öffentlichen Auftraggebers zur Änderung der

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

  • OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bildung eines Fachloses für die Vergabe von

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17

    Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2022 - 15 Verg 2/22

    Losvergabe ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22

    Dringlichkeit vorhersehbar: Interimsvergabe ohne Veröffentlichung zulässig?

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15

    Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 Verg 8/12

    Rettungdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen der Vergabe

  • EuGH, 14.12.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19

    Auslegung einer Ausschreibung für Tiefbauarbeiten

  • BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22

    Vergabeverfahren: Zulässige Abweichungen der Angebote von der Ausschreibung im

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2007 - Verg 12/07

    Voraussetzungen der vorzeitigen Gestattung des Zuschlags; Gerichtliche

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer losweisen Vergabe und einer

  • OLG Schleswig, 27.10.2022 - 54 Verg 7/22

    Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?

  • KG, 19.12.2019 - Verg 9/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2022 - Verg 40/21

    Teil- und/oder Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamtvergabe die Ausnahme!

  • VK Westfalen, 01.02.2023 - VK 1-49/22

    Konzeptbewertung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren!

  • OLG Hamburg, 20.03.2023 - 1 Verg 3/22

    Vergabeverfahren zur Neubauplanung des AK Altona

  • OLG Rostock, 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

    Ausschluss eines Angebots von Vergabeverfahren wegen Nichterbringung geforderter

  • VK Bund, 06.06.2023 - VK 1-39/23

    Vergabe von Reinigungsleistungen: Anforderungen an die Dokumentation der

  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

  • VK Niedersachsen, 18.06.2021 - VgK-17/21

    Rückversetzung eines Vergabeverfahrens in das Stadium vor Angebotswertung

  • VK Westfalen, 15.08.2023 - VK 3-18/23

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • VK Südbayern, 29.03.2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19

    Über eine Vergabeplattform abrufbare Bieterinformationen genügen nicht den

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 49/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags bei sicherheitsrelevanten Gewerken

  • VK Sachsen, 09.12.2013 - 1/SVK/035-13
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