Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
| Abschnitt 3 - Sofortige Beschwerde (§§ 171 - 184) |
(1) Erweist sich der Antrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde nach § 171 als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
(2) Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere,
(3) Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vorschriften § 176Vorabentscheidung über den Zuschlag § 177(weggefallen) § 178Beschwerde-
entscheidung § 179Bindungswirkung und Vorlagepflicht § 180Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 181Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 182Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 183Korrekturmechanismus der Kommission § 184Unterrichtungs-
pflichten der Nachprüfungs-
instanzen
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Rechtsprechung zu § 180 GWB
40 Entscheidungen zu § 180 GWB in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 17.01.2025 - 6 U 1/24
Briefkastenkalkulation - Vergabeverfahren: Geltendmachung eines ...
- OLG Jena, 19.02.2025 - Verg 10/24
Winterdienst I - Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die ...
Zum selben Verfahren:
- VK Thüringen, 10.12.2024 - 5090-250-4003/396
Vergleichbar oder nicht vergleichbar?
- VK Thüringen, 10.12.2024 - 5090-250-4003/396
- VK Thüringen, 24.04.2025 - 5090-250-4003-500
Keine künstliche Aufspaltung eines einheitlichen Beschaffungsbedarfs!
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2021 - 3 VK 10/21
Bildung eines 20%-Kontingents: Auftraggeber ist an Loszuordnung gebunden!
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2038
Vergabe glücksspielrechtlicher Konzessionen/Erlaubnisse unter Beachtung des ...
Zum selben Verfahren:
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02403
Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum ...
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02403
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2032
Unzulässige Klage auf Vergabe glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ausschließlich ...
Zum selben Verfahren:
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02398
Unzulässige Klage gegen glücksspielrechtlichen Bescheid
- VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02398
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 23 ZB 21.2036
Vergabe glücksspielrechtlicher Konzessionen/Erlaubnisse unter Beachtung des ...
Querverweise
Auf § 180 GWB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Nachprüfungsverfahren
- Verfahren vor der Vergabekammer
- § 160 (Einleitung, Antrag)