Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
Abschnitt 3 - Sofortige Beschwerde (§§ 171 - 184) |
(1) Erhält die Bundesregierung im Laufe eines Vergabeverfahrens vor Abschluss des Vertrags eine Mitteilung der Europäischen Kommission, dass diese der Auffassung ist, es liege ein schwerer Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union zur Vergabe öffentlicher Aufträge oder zur Vergabe von Konzessionen vor, der zu beseitigen sei, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dies dem Auftraggeber mit.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine umfassende Darstellung des Sachverhalts zu geben und darzulegen, ob der behauptete Verstoß beseitigt wurde, oder zu begründen, warum er nicht beseitigt wurde, ob das Vergabeverfahren Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens ist oder aus sonstigen Gründen ausgesetzt wurde.
(3) Ist das Vergabeverfahren Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens oder wurde es ausgesetzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unverzüglich über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17.02.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vorschriften § 176Vorabentscheidung über den Zuschlag § 177Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts § 178Beschwerde-
entscheidung § 179Bindungswirkung und Vorlagepflicht § 180Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 181Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 182Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 183Korrekturmechanismus der Kommission § 184Unterrichtungs-
pflichten der Nachprüfungs-
instanzen
Rechtsprechung zu § 183 GWB
11 Entscheidungen zu § 183 GWB in unserer Datenbank:
- VK Thüringen, 31.01.2020 - 250-4003-15476/2019-E-010-EA
Leistung funktional beschrieben: Preis darf nicht alleiniges Zuschlagskriterium ...
- OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19
Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des ...
- OLG München, 02.05.2019 - Verg 5/19
Kostenentscheidung nach Einstellung eines Nachprüfungsverfahrens vor der ...
- VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17
Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit ...
- OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21
DB Regio AG erringt Teilerfolg - Land muss ein Vergabeverfahren im ...
- VK Rheinland, 26.04.2019 - VK 9/19
"Widerspruch" ist (hier: unzulässiger) Nachprüfungsantrag!
- OLG Düsseldorf, 29.10.2018 - Verg 18/18
Gegenstandswert eines Vergabenachprüfungsverfahrens
- VK Niedersachsen, 08.05.2018 - VgK-10/18
Kann die Angebotsöffnung komplett "outgesourct" werden?
- VK Südbayern, 28.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
Wird der Auftragswert nicht sorgfältig ermittelt, hilft auch kein Risikozuschlag!
Zum selben Verfahren:
- VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11
Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelung auf das besondere elektronische ...
- VK Südbayern, 21.09.2020 - 3194.Z3-3_01-20-11