Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
| Abschnitt 3 - Sofortige Beschwerde (§§ 171 - 184) |
(1) Wird wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften Schadensersatz begehrt und hat ein Verfahren vor der Vergabekammer stattgefunden, ist das ordentliche Gericht an die bestandskräftige Entscheidung der Vergabekammer und die Entscheidung des Oberlandesgerichts sowie gegebenenfalls des nach Absatz 2 angerufenen Bundesgerichtshofs über die Beschwerde gebunden.
(2) 1Will ein Oberlandesgericht von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen, so legt es die Sache dem Bundesgerichtshof vor. 2Der Bundesgerichtshof entscheidet anstelle des Oberlandesgerichts. 3Der Bundesgerichtshof kann sich auf die Entscheidung der Divergenzfrage beschränken und dem Beschwerdegericht die Entscheidung in der Hauptsache übertragen, wenn dies nach dem Sach- und Streitstand des Beschwerdeverfahrens angezeigt scheint. 4Die Vorlagepflicht gilt nicht im Verfahren nach § 176.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 12.05.2026 | |
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
vorschriften § 176Vorabentscheidung über den Zuschlag § 177(weggefallen) § 178Beschwerde-
entscheidung § 179Bindungswirkung und Vorlagepflicht § 180Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 181Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 182Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 183Korrekturmechanismus der Kommission § 184Unterrichtungs-
pflichten der Nachprüfungs-
instanzen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 179 GWB
162 Entscheidungen zu § 179 GWB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 24.08.2026 - 19 Verg 2/26
Feststellungsantrag setzt zulässigen Nachprüfungsantrag voraus!
- OLG Bremen, 20.08.2026 - 2 Verg 1/26
Auftraggeber ist kein Steuerrechtsfachmann!
- OLG Düsseldorf, 18.05.2026 - Verg 6/26
Vergaberecht - "Beschleunigte sofortige Beschwerde" verfassungswidrig
- KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer ...
- OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 1 Verg 1/25
Vergabenachprüfung: Eigenschaft einer Behörde als öffentlicher Auftraggeber; ...
- BayObLG, 29.05.2024 - Verg 16/23
Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe ...
- KG, 14.04.2026 - Verg 13/25
Transparenzanspruch des Bieters bei unzureichender Information über die ...
- BGH, 22.07.2019 - X ZB 8/19
Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf eine Vorlage hin (erneut) über einen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Anhörungsrüge nur bei unanfechtbarer Endentscheidung!
- OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
- BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von ...