Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Teil 4 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184) |
| Kapitel 2 - Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184) |
| Abschnitt 2 - Verfahren vor der Vergabekammer (§§ 160 - 170) |
(1) 1Die Beteiligten können die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. 2Die Vergabekammer soll die Akteneinsicht elektronisch durch Übermittlung oder zum Abruf auf einem sicheren Übermittlungsweg gewähren.
(2) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
(3) 1Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. 2Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
(4) Die Versagung der Akteneinsicht kann nur im Zusammenhang mit der sofortigen Beschwerde in der Hauptsache angegriffen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge | 12.05.2026 | |
| 18.04.2016 | Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) | 17.02.2016 |
grundsatz § 164Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen § 165Akteneinsicht § 166Mündliche Verhandlung § 167Beschleunigung § 168Entscheidung der Vergabekammer § 169Aussetzung des Vergabeverfahrens § 170Ausschluss von abweichendem Landesrecht
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 165 GWB
792 Entscheidungen zu § 165 GWB in unserer Datenbank:
- KG, 14.04.2026 - Verg 13/25
Transparenzanspruch des Bieters bei unzureichender Information über die ...
- VG Gelsenkirchen, 11.08.2026 - 15 L 1487/26
Anspruch auf Informationszugang während des vergaberechtlichen ...
- OLG Düsseldorf, 29.04.2026 - Verg 27/25
- VGH Bayern, 21.06.2024 - 5 BV 22.1295
Anspruch auf Einsichtnahme in Bewertung der eigenen Angebote in Vergabeverfahren
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.12.2025 - 10 C 5.24
Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung ...
- VG Ansbach, 05.04.2022 - AN 14 K 20.01132
Einsichtnahme in Bewertung abgegebener eigener Angebote in Vergabeverfahren
- BVerwG, 17.12.2025 - 10 C 5.24
- KG, 04.06.2025 - Verg 6/24
Krankenhausinformationssystem - Bestimmung des Beschaffungsbedarfs und Zulassung ...
- VK Westfalen, 17.05.2024 - VK 3-9/24
Unzureichende Vorabinformation bringt Bieter nicht näher an den Zuschlag!
- VK Bund, 29.10.2021 - VK 2-109/21
§ 193 BGB gilt für Fristberechnung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB; keine ...
- OLG Düsseldorf, 16.07.2025 - Verg 3/25
Zurückversetzung der materiellen Eignungsprüfung des Vergabeverfahrens auf ...