Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016.
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Fassung 2012
(Bekanntmachung vom 24. Oktober 2011 (BAnz. Nr. 182a vom 2. Dezember 2011; BAnz AT 07.05.2012 B1))

in Anwendung seit dem 19.7.2012 gem. § 6 Vergabeverordnung in der Fassung aufgrund der Änderungsverordnung vom 12.07.2012) (BGBl. I S. 1508)

berichtigt durch Bekanntmachung vom 24. April 2012 (BAnz AT 07.05.2012 B1) und geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3)
Alte Fassung

Abschnitt 1

§ 1 Bauleistungen

§ 2 Grundsätze

§ 3 Arten der Vergabe

§ 4 Vertragsarten

§ 5 Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe

§ 6 Teilnehmer am Wettbewerb

§ 7 Leistungsbeschreibung

§ 8 Vergabeunterlagen

§ 9 Vertragsbedingungen

§ 10 Fristen

§ 11 Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 12 Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

§ 13 Form und Inhalt der Angebote

§ 14 Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin

§ 15 Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 Prüfung und Wertung der Angebote

§ 17 Aufhebung der Ausschreibung

§ 18 Zuschlag

§ 19 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 Dokumentation

§ 21 Nachprüfungsstellen

§ 22 Baukonzessionen

Anhang I Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden

Anhang TS Technische Spezifikationen

Abschnitt 2

§ 1 EG Anwendungsbereich

§ 2 EG Grundsätze

§ 3 EG Arten der Vergabe

§ 4 EG Vertragsarten

§ 5 EG Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen

§ 6 EG Teilnehmer am Wettbewerb

§ 7 EG Leistungsbeschreibung, Technische Anforderungen

§ 8 EG Vergabeunterlagen

§ 9 EG Vertragsbedingungen

§ 10 EG Fristen

§ 11 EG Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 12 EG Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

§ 13 EG Form und Inhalt der Angebote

§ 14 EG Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin

§ 15 EG Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 EG Prüfung und Wertung der Angebote

§ 17 EG Aufhebung der Ausschreibung

§ 18 EG Zuschlag

§ 19 EG Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 EG Dokumentation

§ 21 EG Nachprüfungsbehörden

§ 22 EG Baukonzessionen

Anhang EG I Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden

Anhang EG TS Technische Spezifikationen

Abschnitt 3

§ 1 VS Anwendungsbereich

§ 2 VS Grundsätze

§ 3 VS Arten der Vergabe

§ 4 VS Vertragsarten

§ 5 VS Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen

§ 6 VS Teilnehmer am Wettbewerb

§ 7 VS Leistungsbeschreibung, Technische Anforderungen

§ 8 VS Vergabeunterlagen

§ 9 VS Vertragsbedingungen

§ 10 VS Fristen

§ 11 VS Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 12 VS Vorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

§ 13 VS Form und Inhalt der Angebote

§ 14 VS Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin

§ 15 VS Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 VS Prüfung und Wertung der Angebote

§ 17 VS Aufhebung der Ausschreibung

§ 18 VS Zuschlag

§ 19 VS Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 VS Dokumentation

§ 21 VS Nachprüfungsbehörden

Anhang VS I Anforderungen an die Geräte, die für den elektronischen Empfang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote verwendet werden

Anhang VS TS Technische Spezifikationen

Amtliche Anmerkungen

Zu Abschnitt 2: Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, (ABl. EU Nr. L 134 vom 30. April 2004 S. 114-240)

Zitierweise: § x EG Absatz y VOB/A

Zu Abschnitt 3: Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, (ABl. EU Nr. L 216 vom 20. August 2009 S. 76-136)

Zitierweise: § x VS Absatz y VOB/A

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