Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 3 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS) (§§ 1 VS - 21 VS) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2012/__paste_norm__.html)
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(1) | 1. | Im nicht offenen Verfahren darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung von einem Bieter nur Aufklärung verlangen, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen) zu unterrichten. |
2. | Die Ergebnisse solcher Aufklärungen sind geheim zu halten. Sie sollen in Textform niedergelegt werden. |
(2) Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte angemessene Frist unbeantwortet verstreichen, so kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben.
(3) Verhandlungen in nicht offenen Verfahren, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, sind unstatthaft, außer wenn sie bei Nebenangeboten oder Angeboten aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs unddaraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
§ 1 VSAnwendungsbereich
§ 2 VSGrundsätze
§ 3 VSArten der Vergabe
§ 4 VSVertragsarten
§ 5 VSEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 VSTeilnehmer am Wettbewerb
§ 7 VSLeistungs-
beschreibung, Technische Anforderungen § 8 VSVergabeunterlagen § 9 VSVertragsbedingungen § 10 VSFristen § 11 VSGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 VSVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 VSForm und Inhalt der Angebote § 14 VSÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 VSAufklärung des Angebotsinhalts § 16 VSPrüfung und Wertung der Angebote § 17 VSAufhebung der Ausschreibung § 18 VSZuschlag § 19 VSNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 VSDokumentation § 21 VSNachprüfungsbehörden
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beschreibung, Technische Anforderungen § 8 VSVergabeunterlagen § 9 VSVertragsbedingungen § 10 VSFristen § 11 VSGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 VSVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 VSForm und Inhalt der Angebote § 14 VSÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 VSAufklärung des Angebotsinhalts § 16 VSPrüfung und Wertung der Angebote § 17 VSAufhebung der Ausschreibung § 18 VSZuschlag § 19 VSNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 VSDokumentation § 21 VSNachprüfungsbehörden