Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 3 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS) (§§ 1 VS - 21 VS) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2012/__paste_norm__.html)
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(1) Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn:
1. | kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, | |
2. | die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, | |
3. | andere schwer wiegende Gründe bestehen. |
(2) | 1. | Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten. | |
2. | Dabei kann der Auftraggeber bestimmte Informationen zurückhalten, wenn die Weitergabe | ||
a) | den Gesetzesvollzug behindern, | ||
b) | dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, | ||
c) | die berechtigten geschäftlichen Interessen von öffentlichen oder privaten Unternehmen schädigen oder | ||
d) | den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde. |
§ 1 VSAnwendungsbereich
§ 2 VSGrundsätze
§ 3 VSArten der Vergabe
§ 4 VSVertragsarten
§ 5 VSEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 VSTeilnehmer am Wettbewerb
§ 7 VSLeistungs-
beschreibung, Technische Anforderungen § 8 VSVergabeunterlagen § 9 VSVertragsbedingungen § 10 VSFristen § 11 VSGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 VSVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 VSForm und Inhalt der Angebote § 14 VSÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 VSAufklärung des Angebotsinhalts § 16 VSPrüfung und Wertung der Angebote § 17 VSAufhebung der Ausschreibung § 18 VSZuschlag § 19 VSNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 VSDokumentation § 21 VSNachprüfungsbehörden
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beschreibung, Technische Anforderungen § 8 VSVergabeunterlagen § 9 VSVertragsbedingungen § 10 VSFristen § 11 VSGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 VSVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 VSForm und Inhalt der Angebote § 14 VSÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 VSAufklärung des Angebotsinhalts § 16 VSPrüfung und Wertung der Angebote § 17 VSAufhebung der Ausschreibung § 18 VSZuschlag § 19 VSNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 VSDokumentation § 21 VSNachprüfungsbehörden
Querverweise
Auf § 17 VS VOB/A 2012 verweisen folgende Vorschriften:
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 19 VS (Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote)