Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 1 - Basisparagraphen (§§ 1 - 22) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2012/__paste_norm__.html)
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(1) | 1. | Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben. |
2. | Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. |
(2) Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden.
(3) Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird.
(4) Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist unzulässig.
(5) Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.
§ 1Bauleistungen
§ 2Grundsätze
§ 3Arten der Vergabe
§ 4Vertragsarten
§ 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe
§ 6Teilnehmer am Wettbewerb
§ 7Leistungs-
beschreibung § 8Vergabeunterlagen § 9Vertragsbedingungen § 10Fristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 12Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Prüfung und Wertung der Angebote § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation § 21Nachprüfungsstellen § 22Baukonzessionen
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beschreibung § 8Vergabeunterlagen § 9Vertragsbedingungen § 10Fristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 12Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Prüfung und Wertung der Angebote § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation § 21Nachprüfungsstellen § 22Baukonzessionen
Querverweise
Auf § 2 VOB/A 2012 verweisen folgende Vorschriften:
- VOB/A
- Basisparagraphen
- § 22 (Baukonzessionen)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- § 22 EG (Baukonzessionen)