Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) 1In den Vergabeunterlagen ist vorzuschreiben, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteile des Vertrags werden. 2Das gilt auch für etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, soweit sie Bestandteile des Vertrags werden sollen.
(2) | 1. | 1Die Allgemeinen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich unverändert. 2Sie können von Auftraggebern, die ständig Bauleistungen vergeben, für die bei ihnen allgemein gegebenen Verhältnisse durch Zusätzliche Vertragsbedingungen ergänzt werden. 3Diese dürfen den Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht widersprechen. |
2. | 1Für die Erfordernisse des Einzelfalles sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen und etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen durch Besondere Vertragsbedingungen zu ergänzen. 2In diesen sollen sich Abweichungen von den Allgemeinen Vertragsbedingungen auf die Fälle beschränken, in denen dort besondere Vereinbarungen ausdrücklich vorgesehen sind und auch nur soweit es die Eigenart der Leistung und ihre Ausführung erfordern. |
(3) 1Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich unverändert. 2Sie können von Auftraggebern, die ständig Bauleistungen vergeben, für die bei ihnen allgemein gegebenen Verhältnisse durch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ergänzt werden. 3Für die Erfordernisse des Einzelfalles sind Ergänzungen und Änderungen in der Leistungsbeschreibung festzulegen.
(4) | 1. | In den Zusätzlichen Vertragsbedingungen oder in den Besonderen Vertragsbedingungen sollen, soweit erforderlich, folgende Punkte geregelt werden: | |
a) | Unterlagen (§ 8b Absatz 3; § 3 Absatz 5 und 6 VOB/B), | ||
b) | Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen, Zufahrtswegen, Anschlussgleisen, Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Absatz 4 VOB/B), | ||
c) | Weitervergabe an Nachunternehmen (§ 4 Absatz 8 VOB/B), | ||
d) | Ausführungsfristen (§ 9; § 5 VOB/B), | ||
e) | Haftung (§ 10 Absatz 2 VOB/B), | ||
f) | Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen (§ 9a; § 11 VOB/B), | ||
g) | Abnahme (§ 12 VOB/B), | ||
h) | Vertragsart (§§ 4, 4a), Abrechnung (§ 14 VOB/B), | ||
i) | Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B), | ||
j) | Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B), | ||
k) | Sicherheitsleistung (§ 9c; § 17 VOB/B), | ||
l) | Gerichtsstand (§ 18 Absatz 1 VOB/B), | ||
m) | Lohn- und Gehaltsnebenkosten, | ||
n) | Änderung der Vertragspreise (§ 9d). | ||
2. | 1Im Einzelfall erforderliche besondere Vereinbarungen über die Mängelansprüche sowie deren Verjährung (§ 9b; § 13 Absatz 1, 4 und 7 VOB/B) und über die Verteilung der Gefahr bei Schäden, die durch Hochwasser, Sturmfluten, Grundwasser, Wind, Schnee, Eis und dergleichen entstehen können (§ 7 VOB/B), sind in den Besonderen Vertragsbedingungen zu treffen. 2Sind für bestimmte Bauleistungen gleichgelagerte Voraussetzungen im Sinne von § 9b gegeben, so dürfen die besonderen Vereinbarungen auch in Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen vorgesehen werden. |
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
Rechtsprechung zu § 8a VOB/A
122 Entscheidungen zu § 8a VOB/A in unserer Datenbank:
- VK Südbayern, 14.02.2022 - 3194.Z3-3_01-21-44
BVB dürfen nicht grundlegend von der VOB/B abweichen!
- VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 2560/17
Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Fördermittel!
- VK Sachsen, 03.03.2008 - 1/SVK/002-08
Aufklärung einer Mischkalkulation
- VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19
Untrennbarkeit von Textteil eines Terminkonzepts und Bauzeitplan; Ausschluss ...
- OLG Köln, 25.03.2021 - 7 U 278/19
Sind die Preisanpassungsregeln der VOB/B auf Baukonzessionsverträge anwendbar?
- VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 04.10.2010 - 1 Verg 8/10
Kein Aufschub im Koblenzer Vergabeverfahren zum Hochwasserschutz
- OLG Koblenz, 04.10.2010 - 1 Verg 9/10
Kein Aufschub im Koblenzer Vergabeverfahren zum Hochwasserschutz
- VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-9/10
Anforderungen an Erklärungen und Nachweise müssen zweifelsfrei sein!
- VK Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - VK 2-29/10
Unzumutbare Vorgaben sind unverzüglich zu rügen!
- OLG Koblenz, 04.10.2010 - 1 Verg 8/10