Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VOB-B/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ VOB/B (https://dejure.org/gesetze/VOB-B/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VOB/B
__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (https://dejure.org/gesetze/VOB-B/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 11
Vertragsstrafe

(1) Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die §§ 339 bis 345 BGB.

(2) Ist die Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer nicht in der vorgesehenen Frist erfüllt, so wird sie fällig, wenn der Auftragnehmer in Verzug gerät.

(3) Ist die Vertragsstrafe nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag angefangener Wochen als 1/6 Woche gerechnet.

(4) Hat der Auftraggeber die Leistung abgenommen, so kann er die Strafe nur verlangen, wenn er dies bei der Abnahme vorbehalten hat.

Rechtsprechung zu § 11 VOB/B

201 Entscheidungen zu § 11 VOB/B in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 201 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 11 VOB/B verweisen folgende Vorschriften:

    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) 
      Basisparagrafen
        § 8a (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
        § 8a EU (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
        § 8a VS (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
    VOB/A (VOB/A 2016) 
      Basisparagrafen
        § 8a (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
        § 8a EU (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
        § 8a VS (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
    VOB/A (VOB/A 2012) 
      Basisparagraphen
        § 8 (Vergabeunterlagen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
        § 8 EG (Vergabeunterlagen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
        § 8 VS (Vergabeunterlagen)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht