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__paste_bez____paste_norm__ VOB/B (https://dejure.org/gesetze/VOB-B/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VOB/B
__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (https://dejure.org/gesetze/VOB-B/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B
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§ 7
Verteilung der Gefahr

(1) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat dieser für die ausgeführten Teile der Leistung die Ansprüche nach § 6 Absatz 5; für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.

(2) Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad.

(3) 1Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören nicht die noch nicht eingebauten Stoffe und Bauteile sowie die Baustelleneinrichtung und Absteckungen. 2Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören ebenfalls nicht Hilfskonstruktionen und Gerüste, auch wenn diese als Besondere Leistung oder selbständig vergeben sind.

Rechtsprechung zu § 7 VOB/B

95 Entscheidungen zu § 7 VOB/B in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 7 VOB/B verweisen folgende Vorschriften:

    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) 
      Basisparagrafen
        § 8a (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
        § 8a EU (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
        § 8a VS (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
    VOB/A (VOB/A 2016) 
      Basisparagrafen
        § 8a (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
        § 8a EU (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
        § 8a VS (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
    VOB/A (VOB/A 2012) 
      Basisparagraphen
        § 8 (Vergabeunterlagen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
        § 8 EG (Vergabeunterlagen)
     
      Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
        § 8 VS (Vergabeunterlagen)
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