(1) 1Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. 2Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
(2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
(3) Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
(4) 1Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. 2Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
Rechtsprechung zu § 1 VOB/B
414 Entscheidungen zu § 1 VOB/B in unserer Datenbank:
- OLG München, 12.03.2024 - 9 U 3791/23
Leistungen, Berufung, Bauvertrag, Abschlagsrechnung, Leistungsverzeichnis, ...
- BGH, 20.10.2022 - VII ZR 154/21
Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Stellung einer Sicherheit für zusätzliche ...
- OLG Oldenburg, 05.03.2024 - 2 U 115/23
Werklieferungsvertrag; VOB/B; Kündigung; Kündigungsvergütung
- OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18
Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.12.2021 - VII ZR 191/21
Anspruch auf Zahlung von Vorhaltekosten für Baugeräte
- BGH, 23.03.2022 - VII ZR 191/21
Anspruch auf Zahlung von Vorhaltekosten für Baugeräte
- BGH, 08.12.2021 - VII ZR 191/21
- VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15
Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!
- OLG Hamm, 18.01.2019 - 12 U 54/18
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen wegen der Ausführung von Elektroarbeiten
- OLG Hamm, 09.02.2023 - 24 U 77/21
Rechte der Parteien eines Werkvertrags bei Änderungen des Leistungsumfangs auf ...
- KG, 22.06.2018 - 7 U 111/17
Sicherung eines baurechtlichen Vergütungsanspruchs durch Bauhandwerkersicherung
Querverweise
Auf § 1 VOB/B verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Basisparagrafen
- § 22 (Änderungen während der Vertragslaufzeit)
- VOB/A
- Basisparagrafen
- § 22 (Änderungen während der Vertragslaufzeit)