(1) 1Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. 2Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
(2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
(3) Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
(4) 1Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. 2Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
Rechtsprechung zu § 1 VOB/B
383 Entscheidungen zu § 1 VOB/B in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18
Wie wird der zeitliche Mehraufwand von Änderungs- und Zusatzleistungen vergütet?
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 107/08
Erstrecken einer Bürgschaft für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag auf ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 23 U 87/07
Bauhandwerkersicherung: Erstreckung einer Bürgschaft auf Nachtragsansprüche
- OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 23 U 87/07
- OLG Hamm, 18.01.2019 - 12 U 54/18
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen wegen der Ausführung von Elektroarbeiten
- OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17
Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!
- VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15
Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!
- KG, 22.06.2018 - 7 U 111/17
Sicherung eines baurechtlichen Vergütungsanspruchs durch Bauhandwerkersicherung
- BGH, 22.01.2015 - VII ZR 353/12
Bauvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über die Errichtung einer Brücke: ...
- BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14
VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen ...
- OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 4 U 80/18
Voraussetzungen eines Mindermengenzuschlags bei Unterschreitung des vorgesehenen ...
Querverweise
Auf § 1 VOB/B verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Basisparagrafen
- § 22 (Änderungen während der Vertragslaufzeit)
- VOB/A
- Basisparagrafen
- § 22 (Änderungen während der Vertragslaufzeit)