(1) Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.
(2) Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen sind Sache des Auftraggebers.
(3) 1Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Geländeaufnahmen und Absteckungen und die übrigen für die Ausführung übergebenen Unterlagen sind für den Auftragnehmer maßgebend. 2Jedoch hat er sie, soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen.
(4) Vor Beginn der Arbeiten ist, soweit notwendig, der Zustand der Straßen und Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen, ferner der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen ist.
(5) Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte oder auf besonderes Verlangen des Auftraggebers (§ 2 Absatz 9) zu beschaffen hat, sind dem Auftraggeber nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen.
(6) | 1. | Die in Absatz 5 genannten Unterlagen dürfen ohne Genehmigung ihres Urhebers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. |
2. | 1An DV-Programmen hat der Auftraggeber das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den festgelegten Geräten. 2Der Auftraggeber darf zum Zwecke der Datensicherung zwei Kopien herstellen. 3Diese müssen alle Identifikationsmerkmale enthalten. 4Der Verbleib der Kopien ist auf Verlangen nachzuweisen. | |
3. | Der Auftragnehmer bleibt unbeschadet des Nutzungsrechts des Auftraggebers zur Nutzung der Unterlagen und der DV-Programme berechtigt. |
Rechtsprechung zu § 3 VOB/B
123 Entscheidungen zu § 3 VOB/B in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 12.11.2013 - 12 U 877/13
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 16.09.2013 - 12 U 877/13
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und ...
- OLG Dresden, 16.09.2013 - 12 U 877/13
- OLG Hamburg, 15.08.2019 - 3 U 155/16
Bereitschaft zur Mängelbeseitigung als Verzicht auf Verjährungseinrede
- LG Karlsruhe, 23.11.2022 - 6 O 195/20
Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag bei Lieferung und Montage von ...
- OLG Stuttgart, 26.10.2021 - 10 U 336/20
Haftung eines Planers und eines Bauunternehmers bei Vorliegen eines Planungs- und ...
- OLG Hamm, 03.12.2020 - 24 U 14/20
Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen ...
- OLG Stuttgart, 10.04.2019 - 10 U 20/19
Werkvertrag: Prüf- und Hinweispflicht eines Auftragnehmers hinsichtlich einer ...
- OLG Stuttgart, 03.03.2015 - 10 U 62/14
VOB-Vertrag: Auftraggeberkündigung aus wichtigem Grund; Ermittlung des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
Voraussetzungen einer Bauvertragskündigung aus wichtigem Grund
- LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
- BGH, 02.05.1985 - I ZR 47/83
Kalkulationshilfe; Schutz von Ausführungsunterlagen
Querverweise
Auf § 3 VOB/B verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Basisparagrafen
- § 8a (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 8a EU (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 8a VS (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
- VOB/A
- Basisparagrafen
- § 8a (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 8a EU (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 8a VS (Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen)
- VOB/A
- Basisparagraphen
- § 8 (Vergabeunterlagen)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- § 8 EG (Vergabeunterlagen)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 8 VS (Vergabeunterlagen)
- VOB/A
- § 8 (Vergabeunterlagen)