Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
| Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) Bauleistungen sollen so vergeben werden, dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird; sie sollen daher in der Regel mit den zur Leistung gehörigen Lieferungen vergeben werden.
(2) 1Bauleistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. 2Bei der Vergabe kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden.
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
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Rechtsprechung zu § 5 VOB/A
135 Entscheidungen zu § 5 VOB/A in unserer Datenbank:
- VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119
Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau
- OLG Rostock, 10.01.2025 - 17 Verg 4/24
Serielle Feuerwehrgebäude
Zum selben Verfahren:
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2024 - 2 VK 2/24
Totalunternehmervergabe ist unzulässig!
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2024 - 2 VK 2/24
- VK Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 3 VK LSA 39/18
Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung ...
- VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 1671/20
Teilwiderruf einer Zuwendung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung ...
- VK Niedersachsen, 29.11.2024 - VgK-29/24
Preis als einziges Zuschlagkriterium i.R.d. Ausschreibung des Neubaus einer ...
- VK Westfalen, 16.03.2021 - VK 2-1/21
Preise vergleichbarer LV-Positionen müssen nicht gleich kalkuliert werden!
- FG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 7 K 7163/11
Wirtschaftliches Eigentum und Teilleistungen
- OLG Rostock, 18.07.2024 - 17 Verg 1/24
Brücke, Zügelgurtbrücke - Pflicht zu Vergabe mittels Losaufteilung und Abwägung ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 5 VOB/A verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Basisparagrafen
- § 23 (Baukonzessionen)