Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24) |
(1) 1Bei Öffentlicher Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. 2Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die Angebote zuerst geprüft werden, sofern sichergestellt ist, dass die anschließende Prüfung der Eignung unparteiisch und transparent erfolgt.
(3) Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe sind nur Umstände zu berücksichtigen, die nach Aufforderung zur Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung des Bieters begründen (vgl. § 6b Absatz 4).
voraussetzungen § 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung § 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung § 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung § 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
Rechtsprechung zu § 16b VOB/A
65 Entscheidungen zu § 16b VOB/A in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 16.12.2021 - 12 U 1143/21
Ausschluss von einem Vergabeverfahren wegen Zweifeln an der Eignung ...
- OLG Schleswig, 10.12.2020 - 54 Verg 4/20
Komplexes Großbauvorhaben: Bieter muss über Berufserfahrung verfügen!
- OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21
Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen ...
- VK Niedersachsen, 18.05.2020 - VgK-06/20
Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in das Stadium vor Durchführung der ...
- VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19
Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung ...
- VK Südbayern, 21.11.2016 - Z3-3-3194-1-37-09/16
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- VK Sachsen, 24.11.2021 - 1/SVK/032-21
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- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung ...
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Zum selben Verfahren:
- LG Aachen, 28.07.2020 - 12 O 423/19
Vorvertraglichen Schuldverhältnis im Vergabeverfahren
- LG Aachen, 28.07.2020 - 12 O 423/19