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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A

   Abschnitt 1 - Basisparagrafen (§§ 1 - 24)   
Gliederung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/__paste_norm__.html)
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Textdarstellung

  

§ 10
Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen

(1) 1Für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote ist eine ausreichende Angebotsfrist vorzusehen, auch bei Dringlichkeit nicht unter zehn Kalendertagen. 2Dabei ist insbesondere der zusätzliche Aufwand für die Besichtigung von Baustellen oder die Beschaffung von Unterlagen für die Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen.

(2) Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden.

(3) Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen bei Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist eine ausreichende Bewerbungsfrist vorzusehen.

(4) 1Der Auftraggeber bestimmt eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). 2Diese soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§§ 16 bis 16d) benötigt. 3Eine längere Bindefrist als 30 Kalendertage soll nur in begründeten Fällen festgelegt werden. 4Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

(5) Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

(6) Die Absätze 4 und 5 gelten bei Freihändiger Vergabe entsprechend.

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§ 1Bauleistungen § 2Grundsätze § 3Arten der Vergabe § 3aZulässigkeits-
voraussetzungen
§ 3bAblauf der Verfahren § 4Vertragsarten § 4aRahmenvereinbarungen § 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe § 6Teilnehmer am Wettbewerb § 6aEignungsnachweise § 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren § 7Leistungs-
beschreibung
§ 7aTechnische Spezifikationen § 7bLeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis
§ 7cLeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm
§ 8Vergabeunterlagen § 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9aVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung
§ 9bVerjährung der Mängelansprüche § 9cSicherheitsleistung § 9dÄnderung der Vergütung § 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen § 11Grundsätze der Informations-
übermittlung
§ 11aAnforderungen an elektronische Mittel § 12Auftrags-
bekanntmachung
§ 12aVersand der Vergabeunterlagen § 13Form und Inhalt der Angebote § 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote § 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote § 15Aufklärung des Angebotsinhalts § 16Ausschluss von Angeboten § 16aNachforderung von Unterlagen § 16bEignung § 16cPrüfung § 16dWertung § 17Aufhebung der Ausschreibung § 18Zuschlag § 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20Dokumentation, Informationspflicht § 21Nachprüfungsstellen § 22Änderungen während der Vertragslaufzeit § 23Baukonzessionen § 24Vergabe im Ausland
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