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   VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19   

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https://dejure.org/2019,35044
VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19 (https://dejure.org/2019,35044)
VK Bund, Entscheidung vom 27.09.2019 - VK 2-70/19 (https://dejure.org/2019,35044)
VK Bund, Entscheidung vom 27. September 2019 - VK 2-70/19 (https://dejure.org/2019,35044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Untrennbarkeit von Textteil eines Terminkonzepts und Bauzeitplan; Ausschluss wegen Abweichung von den Vorgaben bei Nichteinhaltung einer vertraglichen Zwischenfrist durch den Bauzeitplan - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Längeren Ausführungszeitraum angeboten: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Längeren Ausführungszeitraum angeboten: Ausschluss vom Vergabeverfahren! (VPR 2020, 54)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Auszug aus VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19
    Grundsätzlich liegt eine solche unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017 - VII-Verg 54/16).

    2017 - VII-Verg 54/16).

    Sofern die Auslegung zur Feststellung einer objektiven Widersprüchlichkeit des Angebots führt, ist diese im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers unter Beachtung des § 15 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A vorrangig aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 86/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017 - VII-Verg 54/16).

    Damit liegt eine Änderung an den Vergabeunterlagen gemäß § 16 EU Nr. 2 i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A vor , indem die ASt von der verbindlich vorgegebenen Vertragsfrist abgewichen und etwas anderes angeboten hat, als die ASt nachgefragt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017 - VII-Verg 54/16).

    22. März 2017 - VII-Verg 54/16, Rn. 48 - juris), sondern um eine Abweichung, die unmittelbar auf die Leistungserbringung bzw. den Leistungszeitraum bezogen ist.

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19
    Ein automatischer Ausschluss bei lediglich formaler Widersprüchlichkeit der Angebote scheide nach der Rechtsprechung aus (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 18. Juni 2019, X ZR 86/17 - juris).

    Sofern die Auslegung zur Feststellung einer objektiven Widersprüchlichkeit des Angebots führt, ist diese im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers unter Beachtung des § 15 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A vorrangig aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 86/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2017 - VII-Verg 54/16).

    Die abweichende Terminplanung der ASt ließe sich auch nicht durch bloßes Hinwegdenken der Abweichung unbedenklich beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 86/17).

    Dabei beruft sich die ASt auch zu Unrecht auf die jüngste Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 86/17).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes kann die Antragsbefugnis nämlich nur einem Unternehmen fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19
    Mit ihrer vorprozessualen Rüge und ihrem Nachprüfungsantrag macht die ASt nachvollziehbar geltend, dass sie durch die Ausschlussentscheidung der Ag in ihren Rechten gemäß § 97 Abs. 6 GWB verletzt sein kann und hierdurch unmittelbar eine Schädigung der ASt drohen könne (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2013, VII-Verg 22/13 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 67/11

    Öffentliche Ausschreibung: Erfordernis eines Hinweises auf die Kontaminierung des

    Auszug aus VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19
    Maßgeblich ist hinsichtlich der Vergabeunterlagen der Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10; Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus VK Bund, 27.09.2019 - VK 2-70/19
    Maßgeblich ist hinsichtlich der Vergabeunterlagen der Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10; Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11).
  • BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und

    Ob eine nach § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vorliegt oder Angaben fehlen, die unter den Voraussetzungen des § 16a EU Abs. 2 Satz 3 VOB/A ausnahmsweise nachgefordert werden können (vgl. zu § 16 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2015: OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018, Verg 5/18, juris Rn. 21; VK Bund, Beschluss vom 18. Juni 2018, VK 1- 55/18, juris Rn. 54), ist durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB sowohl der Vergabeunterlagen als auch des Angebots des Bieters festzustellen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 27. September 2019, VK 2 - 70/19, juris Rn. 92 m. w. N.; zu § 57 Abs. 1 Nr. VgV: Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 57 Rn. 54 f.).
  • VK Sachsen, 30.10.2020 - 1/SVK/028-20

    Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!

    Die erkennende Vergabekammer ist zunächst mit der Vergabekammer des Bundes der Auffassung, dass der Begriff der Änderungen an den Vergabeunterlagen weit auszulegen ist und eine Änderung durchaus schon dann vorliegen kann, wenn der Bieter bspw. eine eigene Zeitplanung einreicht, die von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen bauzeitlichen Zusammenhängen abweicht, insbesondere die vorgegebenen Zeitfenster sowie den vorgegebenen Bauablauf für einzelne Teilleistungen nicht einhält (vgl. VK Bund, B. v. 27.09.2019 - VK 2-70/19 ; VK Bund, B. v. 27.06.2013 - VK 2-34/13.).

    Zunächst hatte der Auftraggeber den Grobablaufplan nicht zum Wertungsgegenstand gemacht (so aber in den Entscheidungen VK Bund, B. v. 27.09.2019 - VK 2-70/19; VK Bund, B. v. 27.06.2013 - VK 2-34/13).

  • VK Berlin, 06.01.2020 - VK-B1-39/19

    Das Vergaberecht ist nicht mehr ganz so formaljuristisch ...

    Änderungen an den Vergabeunterlagen, die nach §§ 53 Abs. 7 S. 1, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss führen, liegen vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber ausgeschrieben hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht, mithin wenn eine inhaltliche Änderung der ausgeschriebenen Leistung, der Vertragsbedingungen oder der Preise erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2017 - VII- Verg 54/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.12.2014 - 11 Verg 7 / 14; OLG Jena, Beschluss vom 16.09.2013 - 9 Verg 3/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - VII-Verg 5/10; VK Bund, Beschluss vom 27.09.2019 - VK 2 - 70/19; VK Rheinland, Beschluss vom 28.08.2019, VK 25 / 19 - B; VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2019, 1 / SVK / 013 - 19).

    Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2017 - VII-Verg 54/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.12.2014 - 11 Verg 7 / 14; OLG Jena, Beschluss vom 16.09.2013 - 9 Verg 3/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - VII-Verg 5/10; VK Bund, Beschluss vom 27.09.2019 - VK 2 - 70/19; VK Rheinland, Beschluss vom 28.08.2019, VK 25 / 19 - B; VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2019, 1 / SVK / 013 - 19) sowie der Verordnungsbegründung - und davon weicht der BGH in seiner Entscheidung letztlich auch nicht ab - sind jedenfalls nur Angebote auszuschließen, die den Inhalt der Angebote und damit der ausgeschriebenen Leistung abändern.

  • VK Sachsen, 27.12.2019 - 1/SVK/037-19

    Schlechtes Benehmen ist noch keine "schwere Verfehlung"!

    Dabei gibt es "keinen Erfahrungssatz, dass der Bieter stets das vom Ausschreibenden Nachgefragte anbieten will, auch wenn ihm redliche und interessengerechte Absichten zu unterstellen sind" (VK Bund, B. v. 27.09.2019 - VK 2-70/19).

    Wird aber eine Vertragsfrist (VK Bund, B. v. 27.09.2019 - VK 2-70/19, oder ein "Zeitfenster" (VK Bund, B. v. 27.06.2013 - VK 2-34/13) verbindlich vorgegeben, führt die Angabe eines längeren Ausführungszeitraums nach Auffassung der Vergabekammer zwingend zum Angebotsausschluss.

  • VK Sachsen-Anhalt, 19.12.2019 - 3 VK LSA 46/19
    Fragen der Auslegung der Vergabeunterlagen sowie des betreffenden Angebots, um eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen feststellen zu können (etwa VK Bund, Beschluss vom 27.09.2019 - VK 2-70/19), stellen sich hier nicht.
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