Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
| Abschnitt 2 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU) (§§ 1 EU - 22 EU) |
(1) Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben.
(2) 1Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisch oder durch Probestücke darzustellen oder anders zu erklären, zum Beispiel durch Hinweise auf ähnliche Leistungen, durch Mengen- oder statische Berechnungen. 2Zeichnungen und Proben, die für die Ausführung maßgebend sein sollen, sind eindeutig zu bezeichnen.
(3) Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören (§ 2 Absatz 1 VOB/B), brauchen nicht besonders aufgeführt zu werden.
(4) 1Im Leistungsverzeichnis ist die Leistung derart aufzugliedern, dass unter einer Ordnungszahl (Position) nur solche Leistungen aufgenommen werden, die nach ihrer technischen Beschaffenheit und für die Preisbildung als in sich gleichartig anzusehen sind. 2Ungleichartige Leistungen sollen unter einer Ordnungszahl (Sammelposition) nur zusammengefasst werden, wenn eine Teilleistung gegenüber einer anderen für die Bildung eines Durchschnittspreises ohne nennenswerten Einfluss ist.
Hinweis der Redaktion:Vorschrift durch die Bekanntmachung der Ausgabe 2026 inhaltlich nicht geändert.
Vorschrift neugefaßt durch die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) - Ausgabe 2026 - vom 22.07.2026
voraussetzungen § 3b EUAblauf der Verfahren § 4 EUVertragsarten § 4a EURahmenvereinbarungen § 4b EUBesondere Instrumente und Methoden § 5 EUEinheitliche Ausführung, Mittelständische Interessen § 5a EULosgrundsatz § 5b EULoslimitierung § 6 EUTeilnehmer am Wettbewerb § 6a EUEignungsnachweise § 6b EUMittel der Nachweisführung, Verfahren § 6c EUQualitätssicherung und Umweltmanagement § 6d EUKapazitäten anderer Unternehmen § 6e EUAusschlussgründe § 6f EUSelbstreinigung § 7 EULeistungs-
beschreibung § 7a EUTechnische Spezifikationen, Testberichte, Zertifizierungen, Gütezeichen § 7b EULeistungs-
beschreibung mit Leistungsverzeichnis § 7c EULeistungs-
beschreibung mit Leistungsprogramm § 8 EUVergabeunterlagen § 8a EUAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8b EUKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren § 8c EUAnforderungen an energieverbrauchs-
relevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen § 9 EUAusführungsfristen, Einzelfristen, Verzug § 9a EUVertragsstrafen, Beschleunigungs-
vergütung § 9b EUVerjährung der Mängelansprüche § 9c EUSicherheitsleistung § 9d EUÄnderung der Vergütung § 10 EUFristen § 10a EUFristen im offenen Verfahren § 10b EUFristen im nicht offenen Verfahren § 10c EUFristen im Verhandlungs-
verfahren § 10d EUFristen im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovations-
partnerschaft § 11 EUGrundsätze der Informations-
übermittlung § 11a EUAnforderungen an elektronische Mittel § 11b EUAusnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel § 12 EUVorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-
Ante-
Bekanntmachung § 12a EUVersand der Vergabeunterlagen § 13 EUForm und Inhalt der Angebote § 14 EUÖffnung der Angebote, Öffnungstermin § 15 EUAufklärung des Angebotsinhalts § 16 EUAusschluss von Angeboten § 16a EUNachforderung von Unterlagen § 16b EUEignung § 16c EUPrüfung § 16d EUWertung § 17 EUAufhebung der Ausschreibung § 18 EUZuschlag § 19 EUNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 EUDokumentation § 21 EUNachprüfungsbehörden § 22 EUAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
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Rechtsprechung zu § 7b EU VOB/A
Entscheidung zu § 7b EU VOB/A in unserer Datenbank:
- VK Rheinland, 26.05.2021 - VK 3/21
Auftraggeber muss Gleichwertigkeitsparameter vorgeben!
Querverweise
Auf § 7b EU VOB/A verweisen folgende Vorschriften:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 7c EU (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm)