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   BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91   

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https://dejure.org/1992,1842
BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91 (https://dejure.org/1992,1842)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1992 - 2 StR 254/91 (https://dejure.org/1992,1842)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1992 - 2 StR 254/91 (https://dejure.org/1992,1842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs - Dem Richter von Berufs wegen obliegende Pflicht zur Vermeidung schon des Anscheins ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 290
  • NStZ 1992, 598 (Ls.)
  • StV 1992, 211
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Zwar muß die Ablehnung eines Richters nach Beginn der Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse unverzüglich geltend gemacht werden (§ 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO), das heißt ohne schuldhaftes Zögern (BGHSt 21, 334, 339).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Die Frage der Begründetheit des Ablehnungsantrags ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Ein Angeklagter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Falle die Einsicht in das Unerlaubte seiner Taten gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Ein Angeklagter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Falle die Einsicht in das Unerlaubte seiner Taten gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Ein Angeklagter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Falle die Einsicht in das Unerlaubte seiner Taten gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Er hat vielmehr nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGH NStZ 1984, 230 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH StV 1991, 49) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90

    Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
    Ein Angeklagter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Falle die Einsicht in das Unerlaubte seiner Taten gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1, 3, 5).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Denn die vom Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang für den Bereich des Strafprozesses entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 1992 - 2 StR 254/91 -, NStZ 1992, S. 290 ) dürften auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Beachtung beanspruchen.

    cc) Angesichts dieser differenzierten, ein Eingehen auf den konkreten Verfahrensverlauf erfordernden Sach- und Rechtslage kann im Übrigen auch nicht angenommen werden, ein auf die Stellung des Strafantrags gestützter Ablehnungsantrag sei rechtsmissbräuchlich, zumal der Bundesgerichtshof in der erwähnten Entscheidung ein Befangenheitsgesuch als begründet erachtet hat (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1992, a.a.O.) und die Problematik auch in der verwaltungsprozessualen Kommentarliteratur erörtert wird (vgl. Czybulka, in: Sodan/Zie- kow (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 2006, § 54 Rn. 70).

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Denn dadurch begab sich der Verteidiger, von dem der Mandant - anders als vom Richter (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 290, 291) - nicht Unvoreingenommenheit, sondern Beistand erwartet, in eine Parteirolle gegen seinen Mandanten; aufgrund dessen konnte bei dem Angeklagten die Sorge entstehen, daß der Rechtsanwalt der Aufgabe, sich für ihn und seine Belange einzusetzen, nicht mehr gerecht werde.
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen: ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 35).

    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.

    Auch bei Einrechnung einer gewissen Überlegungsfrist (vgl. BGH NStZ 1992, 290) ist hier das Ablehnungsgesuch verspätet angebracht worden.

  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

    Die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1992, 290).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).
  • AG Magdeburg, 30.11.2017 - 61 AR 22/17

    Selbstablehnung des Strafrichters nach tätlichem Angriff durch den Angeklagten

    Wenn die Richterin einerseits Opfer einer Straftat des Angeklagten von nicht unerheblichem Gewicht geworden ist und diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren und ein gerichtliches Verfahren durchgeführt wird, gerät die Richterin bei vernünftiger Betrachtung damit zwangsläufig in die Gefahr, ihre Unbefangenheit zu verlieren (vgl. BGH, Beschl.v. 14.02.1992, 2 StR 254/91, zit. nach beckonline).
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