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   BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53   

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https://dejure.org/1954,5173
BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53 (https://dejure.org/1954,5173)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1954 - 4 StR 876/53 (https://dejure.org/1954,5173)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1954 - 4 StR 876/53 (https://dejure.org/1954,5173)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53
    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
    Dies trifft namentlich für den Leiter einer Zweigniederlassung oder eines sonstigen selbständigen Handelszweiges eines Unternehmens zu (vgl. auch BGH 3 StR 553/53 vom 11. März 1954).
  • BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
    Auch der Gewerbegehilfe, der Diebesgut für den Geschäftsherrn einkauft, wird nunmehr beim Vorliegen des entsprechenden äusseren und inneren Tatbestandes sowohl nach § 18 UnedlMG als auch gemäss § 259 StGB für strafbar erachtet, falls er bei diesem Erwerb eine selbständige Tätigkeit entfaltet hat, also aus eigenem Entschluss, nicht bloss auf Anweisung seines Arbeitgebers tätig wurde (BGHSt 2, 262, 353; 4 StR 671/51 vom 15. Mai 1952; 4 StR 705/51 vom 29. Mai 1952; 4 StR 691/52 vom 3. Juni 1953).
  • BGH, 03.06.1953 - 4 StR 691/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
    Auch der Gewerbegehilfe, der Diebesgut für den Geschäftsherrn einkauft, wird nunmehr beim Vorliegen des entsprechenden äusseren und inneren Tatbestandes sowohl nach § 18 UnedlMG als auch gemäss § 259 StGB für strafbar erachtet, falls er bei diesem Erwerb eine selbständige Tätigkeit entfaltet hat, also aus eigenem Entschluss, nicht bloss auf Anweisung seines Arbeitgebers tätig wurde (BGHSt 2, 262, 353; 4 StR 671/51 vom 15. Mai 1952; 4 StR 705/51 vom 29. Mai 1952; 4 StR 691/52 vom 3. Juni 1953).
  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 671/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
    Auch der Gewerbegehilfe, der Diebesgut für den Geschäftsherrn einkauft, wird nunmehr beim Vorliegen des entsprechenden äusseren und inneren Tatbestandes sowohl nach § 18 UnedlMG als auch gemäss § 259 StGB für strafbar erachtet, falls er bei diesem Erwerb eine selbständige Tätigkeit entfaltet hat, also aus eigenem Entschluss, nicht bloss auf Anweisung seines Arbeitgebers tätig wurde (BGHSt 2, 262, 353; 4 StR 671/51 vom 15. Mai 1952; 4 StR 705/51 vom 29. Mai 1952; 4 StR 691/52 vom 3. Juni 1953).
  • BGH, 29.05.1952 - 4 StR 705/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
    Auch der Gewerbegehilfe, der Diebesgut für den Geschäftsherrn einkauft, wird nunmehr beim Vorliegen des entsprechenden äusseren und inneren Tatbestandes sowohl nach § 18 UnedlMG als auch gemäss § 259 StGB für strafbar erachtet, falls er bei diesem Erwerb eine selbständige Tätigkeit entfaltet hat, also aus eigenem Entschluss, nicht bloss auf Anweisung seines Arbeitgebers tätig wurde (BGHSt 2, 262, 353; 4 StR 671/51 vom 15. Mai 1952; 4 StR 705/51 vom 29. Mai 1952; 4 StR 691/52 vom 3. Juni 1953).
  • RG, 13.03.1924 - III 80/24

    Ist § 19 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen vom 11. Juni 1923

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
    Nach der vom Reichsgericht vertretenen Ansicht und der im Schrifttum bisher herrschenden Lehre konnten deshalb nur der Inhaber des Gewerbes, das ihm durch seine gewinnbringende Tätigkeit eine laufende Einnahmequelle sein soll, sowie sein Stellvertreter (§ 45 GewO, § 1 Abs. 1 Satz 2 UnedlMG) Täter der fahrlässigen Hehlerei sein (RGSt 58, 103; 63, 333; Recht 1926, 2321; JW 1924, 1739 Nr. 40; 1925, 626 Nr. 9; 994 Nr. 49; Feisenberger bei Stenglein, Strafrechtliche Nebengesetze, Ergänzungsband 1933, 11).
  • RG, 22.11.1929 - I 1059/29

    Wie ist die Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen, wenn von der Geldstrafe ein

    Auszug aus BGH, 14.04.1954 - 4 StR 876/53
    Nach der vom Reichsgericht vertretenen Ansicht und der im Schrifttum bisher herrschenden Lehre konnten deshalb nur der Inhaber des Gewerbes, das ihm durch seine gewinnbringende Tätigkeit eine laufende Einnahmequelle sein soll, sowie sein Stellvertreter (§ 45 GewO, § 1 Abs. 1 Satz 2 UnedlMG) Täter der fahrlässigen Hehlerei sein (RGSt 58, 103; 63, 333; Recht 1926, 2321; JW 1924, 1739 Nr. 40; 1925, 626 Nr. 9; 994 Nr. 49; Feisenberger bei Stenglein, Strafrechtliche Nebengesetze, Ergänzungsband 1933, 11).
  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 821/52

    Rechtsmittel

    Auf seine jetzigen Einwendungen gegen jene Verurteilung einzugehen, verbietet sich schon aus dem Gesichtspunkt der Rechtskraft, Dass der Beschwerdeführer mit Gewinnstreben gehandelt hat, ergibt sich aus der Sachlage (vgl BGH 4 StR 876/53 v. 14. April 1954).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 530/53

    Rechtsmittel

    Aus dem Erfordernis, dass der Täter "beim Betrieb eines Gewerbes, der im § 1 bezeichneten Art" handeln muss, ergibt sich aber das Tatbestandsmerkmal dieser Absicht (BGH NJW 1954, 1088 Nr. 16 und 4 StR 876/53 vom 14. April 1954).
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