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BGH, 14.07.1998 - KZR 19/97 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Marktbeherrschendes Unternehmen oder marktstarkes Unternehmen i.S. des § 26 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Normadressat i.S. des § 26 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Zur Bestimmung des gem. § 26 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes ...
- Judicialis
GWB § 26 Abs. 2; ; GWB § 26 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 26 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 35; ; GWB § 26 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 286
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 26 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.1997 - KZR 19/97
- BGH, 14.07.1998 - KZR 19/97
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04
Münchener Trabrennbahn
b) Entgegen der Ansicht der Revision weicht das Berufungsurteil in der Frage der Rechtswidrigkeit dieser Drohungen auch nicht von dem Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1998 ab (KZR 19/97, WuW/E DE-R 222-223), mit dem das der Räumungsklage des Beklagten zu 1 gegen den Kläger stattgebende Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen wurde, weil ein Verein, der als einziger in einem bestimmten Großraum ansässiger Veranstalter Trabrennen veranstaltet und über ein Rennbahngelände mit Einrichtungen verfügt, die ein tägliches Training von Rennpferden ermöglichen, verpflichtet sein kann, einem Berufstrainer wie anderen Trabertrainern Boxen zu vermieten.